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Fachhändler für Arztpraxen – seit 1994 in Solingen 0212 – 33 20 00 info@hm-medizin.de
Hill + Massberg Praxis- und Sprechstundenbedarf
Bestellportal

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ottmar Hill und Erich Massberg oHG

Stand 1. März 2011-03-20

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Ottmar Hill und Erich Massberg oHG erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen. Angebote und Notierungen sind grundsätzlich freibleibend, der Zwischenverkauf der Waren ist vorbehalten. Änderungen aufgrund von Preiserhöhungen der Hersteller werden vor der Auslieferung mitgeteilt, so dass vom Auftrag zurückgetreten werden kann. Bestellbedingungen unserer Kunden, welche von unseren Bedingungen abweichen, wird schon jetzt widersprochen. Eine Lieferung unsererseits gilt nicht als Anerkennung der Bestellbedingungen unserer Kunden. Abweichende Bedingungen gelten nur in schriftlicher Form.

2. Die Preise gelten – wenn nicht anders angegeben – ab Lager Solingen. Bei einem Auftragwert unter 50,– Euro netto berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 12,– Euro. Zu allen Beträgen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.

3. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Absendung ab Lager auf den Kunden über. Transportschäden sind unverzüglich schriftlich zu melden. Es muss ein Schadensprotokoll nach den Vorschriften des Frachtführers aufgenommen werden. Die Anlieferung von Praxis- und Sprechstundenbedarf ist kostenlos.

4. Unsere Haftung beschränkt sich auf die Rücknahme nicht einwandfreier Artikel. Andere Ansprüche werden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit organschaftlicher Vertreter vorliegt, ausgeschlossen. Wenn wir uns im Kulanzwege mit einer Rücknahme einverstanden erklären, steht uns eine Bearbeitungsgebühr von 15% des Warenwertes zu, mindestens jedoch 20,– Euro. Sterile Artikel sowei Diagnostika sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen.

5. Die Ottmar Hill und Erich Massberg oHG ist berechtigt, Gesamtauslieferungen oder Teillieferungen der Kundenaufträge durchzuführen. Wenn sich die Lieferung durch unvorhergesehene und unverschuldete Ereignisse bei uns oder unseren Vorlieferanten verzögert, verlängert sich die Lieferfrist der Ottmar Hill und Erich Massberg oHG angemessen. Dauern Verzögerungen länger als 2 Wochen oder findet eine Betriebsstillegung bei uns oder unsern Vorlieferanten statt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen.

6. Die Zahlung unserer Lieferung mut vollständig nach 14 Tagen unter Abzug von 2% Skonto oder spätestens nach 30 Tagen ohne Abzug bei uns eingegangen sein. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 2% über den banküblichen Kontokorrentzinsen zu berechnen. Bei mehrmaligem Zahlungsverzug bei verschiedenen Rechnungen erfolgt automatisch eine Neulieferung nur noch per Vorauszahlung. Sämtliche Lieferungen stehen unter unserem Eigentumsvorbehalt, bis der Kunde alle offenen Verbindlichkeiten bei uns beglichen hat. Die Ottmar Hill und Erich Massberg oHG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Bei Zahlungsverzug des Käufers werden sämtliche Ansprüche der Ottmar Hill und Erich Massberg oHG sofort fällig. Von irgendwelchen Eingriffen Dritter in das Eigentumsrecht der Ottmar Hill und Erich Massberg oHG hat der Kunde unverzüglich die Ottmar Hill und Erich Massberg oHG unter Angabe der Anschrift des Dritten Kenntnis zu geben. Sämtliche durch Intervention entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen. Solange die Ottmar Hill und Erich Massberg oHG die Eigentumsrechte am Kaufgegenstand hat, ist sie oder ein Beauftragter berechtigt, sich jederzeit vom Vorhandensein und Zustand zu überzeugen. Der Kunde räumt der Ottmar Hill und Erich Massberg oHG jetzt schon freien Zugang zum Aufbewahrungsraum der Waren ein. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, erlischt sein Recht auf den Besitz der gelieferten Waren, ferner auf das Recht der Weiterveräusserung und Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Sachen. Unter Ausnutzung des Zugangrechtes kann die Ottmar Hill und Erich Massberg oHG die Waren beim Kunden abholen und durch freihändigen Verkauf anderweitig verwerten. Die Kosten dafür oder die entstandenen Verluste hat der Kunde zu tragen.

7. Voraussetzung für die Lieferung ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Kunden. Wenn wir nach Vertragsabschluss Auskünfte erhalten, welche die Gewährung eines Kredites in der sich aus dem Vertag ergebenden Höhe nicht als völlig unbedenklich erscheinen lassen, oder wenn sich Tatsachen ergeben, welche Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, so insbesondere eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, evtl. Zahlungseinstellungen, Verschlechterung der Geschäftsaussichten, Antrag auf Vergleichs- oder Konkurseröffnung, Geschäftauflösung oder wenn der Kunde Vorräte, Aussenstände oder gekaufte Ware verpfändet oder als Sicherheit für andere Gläubiger bestellt, oder die Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Falls der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche Vorauszahlung oder Sicherheit leistet, sind wir berechtig, vom Vertrag zurückzutreten.

8. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist Solingen. Jedoch sind wir auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

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