Ist das Sprechstundenbedarf?
Geben Sie einen Artikel ein und sehen Sie sofort, ob Ihre Praxis ihn in Nordrhein als Sprechstundenbedarf verordnen darf – mit dem Hinweis aus der Anlage 1 der KV Nordrhein. Gemacht für Praxisteams, die schnell eine Antwort brauchen.
- 252 Artikel aus Anlage 1 und häufige Praxisartikel
- Mit Einschränkungen und Hinweis aus der Anlage
- Kostenlos, ohne Anmeldung
252 Artikel
Verband-, Kompressions- und OP-Material
-
Kompressen
SprechstundenbedarfMull-, Vlies-, Saug- und Salbenkompressen sind SSB. Wirkstoffhaltige Kompressen nur als Gaze mit Fusidinsäure oder Gaze mit Jod.
Anlage 1: „Kompressen ja ▪ Salbenkompressen ▪ Saugkompressen ▪ Vlieskompressen ▪ Mullkompressen“ -
Salbenkompressen
SprechstundenbedarfSalbenkompressen sind in der Zeile „Kompressen“ ausdrücklich als SSB genannt.
Anlage 1: „Kompressen ja ▪ Salbenkompressen“ -
Wirkstoffhaltige Kompressen
Nur eingeschränkt SSBNur Gaze mit Fusidinsäure und Gaze mit Jod. Andere wirkstoffhaltige Kompressen sind kein SSB.
Anlage 1: „▪ Wirkstoffhaltige Kompressen: nur Gaze mit Fusidinsäure und Gaze mit Jod nein Andere wirkstoffhaltige Kompressen“ -
Augenkompressen
SprechstundenbedarfOhne Einschränkung als SSB aufgeführt.
Anlage 1: „Augenkompressen ja“ -
Augenwatte
SprechstundenbedarfOhne Einschränkung als SSB aufgeführt.
Anlage 1: „Augenwatte ja“ -
Tupfer
SprechstundenbedarfSteril und unsteril, aus Mull, Mullwatte, Gaze oder Vlies (Mulltupfer, Schlinggazetupfer, Zellstofftupfer).
Anlage 1: „Tupfer ja ▪ steril und unsteril ▪ aus Mull, Mullwatte, Gaze, Vlies (Mulltupfer, Schlinggazetupfer, Zellstofftupfer)“ -
Mullbinden
SprechstundenbedarfOhne Einschränkung als SSB aufgeführt.
Anlage 1: „Mullbinden ja“ -
Verbandmull
SprechstundenbedarfHandelsübliche Ware ist SSB. Bauchtücher aus Verbandmull sind kein SSB.
Anlage 1: „Verbandmull ja handelsübliche Ware nein Bauchtücher aus Verbandmull“ -
Verbandwatte
SprechstundenbedarfHandelsübliche Ware ist SSB.
Anlage 1: „Verbandwatte ja handelsübliche Ware“ -
Elastische Binden
SprechstundenbedarfZur Kompressionstherapie (auch Kurzzugbinden) sowie zur Fixierung, Kompression und Stabilisierung. Kinesiotape, farbige Tapes und Sporttapes sind kein SSB.
Anlage 1: „Elastische Binden ja ▪ Zur Kompressionstherapie ▪ auch Kurzzugbinden ▪ Zur Fixierung, Kompression, Stabilisierung“ -
Kompressionsbinden / Kurzzugbinden
SprechstundenbedarfAls elastische Binden zur Kompressionstherapie ausdrücklich SSB, auch Kurzzugbinden.
Anlage 1: „Elastische Binden ja ▪ Zur Kompressionstherapie ▪ auch Kurzzugbinden“ -
Kinesiotape / Sporttape
Kein SprechstundenbedarfKinesiotape, farbige Tapes und Sporttapes sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „nein ▪ Kinesiotape ▪ farbige Tapes ▪ Sporttapes“ -
Elastische Pflasterbinden
SprechstundenbedarfOhne Einschränkung als SSB aufgeführt.
Anlage 1: „Elastische Pflasterbinden ja“ -
Zinkleimbinden
SprechstundenbedarfHandelsübliche Ware ist SSB. Produkte mit Meeresschlick sind ausgeschlossen.
Anlage 1: „Zinkleimbinden ja handelsübliche Ware nein Meeresschlick“ -
Brandbinden
SprechstundenbedarfOhne Einschränkung als SSB aufgeführt.
Anlage 1: „Brandbinden ja“ -
Papierbinden
Nur eingeschränkt SSBNur als Unterzug für Gips- und Kompressionsverbände.
Anlage 1: „Papierbinden ja als Unterzug für Gips- und Kompressionsverbände“ -
Polsterwatte / Polstermaterial
SprechstundenbedarfBinden und Watte für Gips-, Cast- und Kompressionsverbände. Antidekubitus-Unterlagen für OP, Lagerungskissen und Stuhlbezüge sind kein SSB.
Anlage 1: „Polstermaterial ja Binden und Watte für Gips-, Cast- und Kompressionsverbände“ -
Lagerungskissen / Antidekubitus-Unterlagen
Kein SprechstundenbedarfAntidekubitus-Unterlagen für OP, Lagerungskissen und Stuhlbezüge sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „nein ▪ Antidekubitus-Unterlagen für OP ▪ Lagerungskissen ▪ Stuhlbezüge“ -
Schlauchverbände
SprechstundenbedarfNetzschlauch- und Trikotschlauchverbände sind SSB.
Anlage 1: „Schlauchverbände ja ▪ Netzschlauch ▪ Trikotschlauch“ -
Binden zur Vorlage
Nur eingeschränkt SSBNur nach gynäkologischen, urologischen und/oder proktologischen Eingriffen.
Anlage 1: „Binden zur Vorlage ja Nach gynäkologischen, urologischen und/oder proktologischen Eingriffen.“ -
Thromboseprophylaxestrümpfe
Nur eingeschränkt SSBNur nach OP.
Anlage 1: „Thromboseprophylaxe- Strümpfe ja nach OP“ -
Fixierhosen
Nur eingeschränkt SSBNur im Zusammenhang mit operativen Eingriffen. Zur Fixierung von Inkontinenzvorlagen kein SSB.
Anlage 1: „Fixierhosen ja Im Zusammenhang mit operativen Eingriffen nein Zur Fixierung von Inkontinenzvorlagen“ -
Mullfingerlinge
SprechstundenbedarfMullfingerlinge für Verbände sind SSB.
Anlage 1: „Fingerlinge ja Mullfingerlinge für Verbände“ -
Gummifingerlinge (Untersuchung)
Kein Sprechstundenbedarf(Gummi-)Fingerlinge zur Untersuchung sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „nein (Gummi-)Fingerlinge zur Untersuchung.“ -
Heftpflaster (Rollenpflaster)
SprechstundenbedarfAls „Heft-Wundpflaster“ SSB, vorzugsweise als Meterware, möglichst in 5 m Länge.
Anlage 1: „Heft-Wundpflaster ja Vorzugsweise als Meterware möglichst in einer Länge von 5m.“ -
Wundschnellverband / Pflaster
Nur eingeschränkt SSBSchnellverbandmaterial ausschließlich als Meterware. Ausnahme: wasserdichte Wundpflaster.
Anlage 1: „Schnellverbandmaterial ja ▪ Ausschließlich Meterware ▪ Ausnahme: wasserdichte Wundpflaster“ -
Wasserdichte Wundpflaster
SprechstundenbedarfIn der Zeile „Schnellverbandmaterial“ ausdrücklich als Ausnahme von der Meterware-Regel genannt.
Anlage 1: „Schnellverbandmaterial ja ▪ Ausschließlich Meterware ▪ Ausnahme: wasserdichte Wundpflaster“ -
Sprühverband
SprechstundenbedarfWundschnellverbandspray ist SSB. Hämoglobinspray ist kein SSB.
Anlage 1: „Verbandspray ja Wundschnellverbandspray nein Hämoglobinspray“ -
Verbandklammern und Fixiermittel
SprechstundenbedarfVerbandklammern, Verbandklebestoff und ähnliche Fixiermittel zur Befestigung von Binden.
Anlage 1: „ähnliche Fixiermittel ja Zur Befestigung von Binden.“ -
Gipsbinden
SprechstundenbedarfEinschließlich Ergänzungsmaterial (Gehstollen, Gehbügel, Gummiabsätze). Gipsbinden mit Klettverband sind kein SSB.
Anlage 1: „Gipsbinden ja Einschließlich Ergänzungsmaterial: ▪ Gehstollen ▪ Gehbügel ▪ Gummiabsätze nein Mit Klettverband.“ -
Cast (synthetische Stützverbände)
Nur eingeschränkt SSBCastverbände inkl. Schiene sind SSB, aber nicht bei geplanten Eingriffen. Total-Contact-Cast nur im Notfall.
Anlage 1: „Stützverbandmaterialien ja ▪ Castverbände inkl. Schiene“ -
Total-Contact-Cast
Nur eingeschränkt SSBInklusive Verschlussmaterial und Gehstollen nur im Notfall.
Anlage 1: „▪ Total-Contact-Cast inkl. Verschlussmaterial und Gehstollen nur im Notfall“ -
Schienen (Cramer-, Finger-, Nasenschienen)
SprechstundenbedarfCramer-Endlosschienen (Finger, Arme, Beine), Fingerschienen, äußere und innere Nasenschienen; konfektionierte thermoplastische Schienen nur im Notfall. Gips-/Cast-ersetzende Spezial- und Lagerungsschienen bei geplanten Eingriffen sind kein SSB.
Anlage 1: „Schienen ja ▪ Cramer-Endlosschiene für Finger/ Arme/ Beine, ▪ Fingerschiene, ▪ externe und interne Nasenschiene,“ -
Thermoplastische Schienen / Platten
Nur eingeschränkt SSBNur im Akut-/Notfall, als Platten oder Meterware für Schienenverbände inkl. dreidimensional formbarer Fertigschienen. Bei geplanten Eingriffen kein SSB.
Anlage 1: „Nur im Sofort-/ Akutfall: Platten und/oder Meterware zur Anfertigung von Schienenverbänden“ -
Drähte (Kirschnerdrähte)
SprechstundenbedarfKirschner-, Spick-, Bohr-, Ziel-, Binde-, Gewinde- und Nahtdrähte. Werkzeugteile und Drähte bei arthroskopischen Eingriffen sind kein SSB.
Anlage 1: „Drähte ja ▪ Kirschnerdrähte ▪ Spickdrähte ▪ Bohrdrähte“ -
Nahtmaterial
SprechstundenbedarfNahtmaterial ist SSB, möglichst ohne Firmen- oder Markennamen verordnen. Nahtsysteme bei planbaren operativen Eingriffen sind kein SSB.
Anlage 1: „Nahtmaterial/ Nahtsysteme ja Nahtmaterial nein Nahtsysteme bei planbaren operativen Eingriffen“ -
Nahtsysteme
Nur eingeschränkt SSBBei planbaren operativen Eingriffen ausdrücklich kein SSB; als SSB genannt ist nur „Nahtmaterial“. Ob Nahtsysteme sonst (z. B. im Notfall) zulässig sind, ist nicht eindeutig – im Zweifel bei der KV Nordrhein nachfragen.
Anlage 1: „Nahtmaterial/ Nahtsysteme ja Nahtmaterial nein Nahtsysteme bei planbaren operativen Eingriffen“ -
Gewebekleber
SprechstundenbedarfOhne Einschränkung als SSB aufgeführt.
Anlage 1: „Gewebekleber ja“ -
Wundklammern
SprechstundenbedarfWundklammern ohne Applikationsgerät sind SSB. Einmalclip-Applikatoren sind kein SSB.
Anlage 1: „Wundklammern ja Wundklammern ohne Gerät nein Einmalclip-Applikatoren“ -
Gelatine- und Kollagenschwämme
Nur eingeschränkt SSBNur zur Erstversorgung.
Anlage 1: „Gelatine- und Kollagenschwämme ja Zur Erstversorgung“ -
Hydrokolloidverbände
Nur eingeschränkt SSBModerne Wundversorgung: nur zur Erstversorgung. Nicht in Kombination bzw. als Fixkombination mit anderen Materialien.
Anlage 1: „Hydrokolloide * ja zur Erstversorgung nein in Kombination oder in Verbindung mit anderen fixen Kombinationen“ -
Saugkissen (Polyacrylat)
Nur eingeschränkt SSBModerne Wundversorgung: nur zur Erstversorgung, nur ohne Zusätze, bei sehr stark nässenden (sezernierenden) Wunden.
Anlage 1: „Polyacrylat-Saugkissen* ja zur Erstversorgung ▪ ohne Zusätze bei sehr stark sezernierenden Wunden“ -
Schaumverbände (Polyurethan)
Nur eingeschränkt SSBModerne Wundversorgung: nur zur Erstversorgung, feinporig und ohne Zusätze (erlaubt: oberflächenbehandelt oder mit Silikon). Nicht grob-/offenporig, nicht mit Silber, Kohle, Ibuprofen, Folie oder Superabsorber.
Anlage 1: „▪ feinporige Polyurethan-Schäume ohne Zusätze (zulässige Ausnahme: oberflächenbehandelte Polyurethan-Schäume“ -
Semipermeable Wundfolien
Nur eingeschränkt SSBModerne Wundversorgung: nur zur Erstversorgung, nur kombiniert mit PU-Schaum bei Dekubitus mit Harn-/Stuhlinkontinenz und zur postoperativen Versorgung in der Praxis.
Anlage 1: „Wundfolien* ja Zur Erstversorgung ▪ ausschließlich in Verbindung mit Polyurethan-Schäumen“ -
Wunddistanzgitter (Salbengitter)
Nur eingeschränkt SSBModerne Wundversorgung: nur zur Erstversorgung, nur mit Paraffin, Vaseline und/oder Triglyceriden. Nicht mit Silikon oder Silber.
Anlage 1: „Wunddistanzgitter* ja zur Erstversorgung ▪ mit Paraffin, Vaseline und/oder Triglyceride“ -
Silber- und aktivkohlehaltige Wundauflagen
Kein SprechstundenbedarfWundauflagen bzw. Tamponaden mit Silber oder Aktivkohle sind in mehreren Zeilen ausdrücklich ausgeschlossen.
Anlage 1: „nein z.B. Aktivkohle und Silber“ -
Inzisionsfolie
Kein SprechstundenbedarfInzisionsfolie ist ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „Inzisionsfolie nein“ -
Tamponadestreifen / Tamponadebinden
SprechstundenbedarfJodhaltige Tamponaden, steril oder unsteril, auch mit antiseptischen, blutstillenden oder antibiotischen Arzneistoffen. Nicht z. B. mit Aktivkohle oder Silber.
Anlage 1: „Tamponadestreifen, - binden ja ▪ Jodhaltige Tamponaden ▪ Steril, unsteril“ -
Nasentamponaden
Nur eingeschränkt SSBNasentampons nur im Rahmen der Akutbehandlung in der Praxis.
Anlage 1: „▪ Nasentampons im Rahmen der Akutbehandlung in der Praxis“ -
Blutstillende Anal- und Vaginaltampons
SprechstundenbedarfBlutstillende Anal- und Vaginaltampons sind SSB. Inkontinenztampons sind kein SSB.
Anlage 1: „Tampons ja ▪ Blutstillende Anal- und Vaginaltampons“
Einmalbedarf zur Infusion, Injektion, Drainage, Entnahme
-
Einmalspritzen
Kein SprechstundenbedarfEinmalspritzen sind ausdrücklich kein SSB, ebenso Spritzen mit Luer-/Luer-Lock-Ansatz und Injektionsspritzen. SSB sind in dieser Zeile nur Perfusor-/Injektomatspritzen und Spritzen „zur Diagnostik“ – im Zweifel bei der KV Nordrhein nachfragen.
Anlage 1: „Tuberkulinspritzen, Insulinspritzen, Einmalspritzen, Aufziehkanülen.“ -
Aufziehkanülen
Kein SprechstundenbedarfAufziehkanülen sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „Tuberkulinspritzen, Insulinspritzen, Einmalspritzen, Aufziehkanülen.“ -
Insulinspritzen
Kein SprechstundenbedarfInsulinspritzen sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „Tuberkulinspritzen, Insulinspritzen, Einmalspritzen, Aufziehkanülen.“ -
Tuberkulinspritzen
Kein SprechstundenbedarfTBC- und Tuberkulinspritzen sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „Ansatz, Injektionsspritzen: TBC-Spritzen, Tuberkulinspritzen“ -
Wund- und Blasenspritzen
Kein SprechstundenbedarfWund- und Blasenspritzen sind für alle Anwendungszwecke allgemeine Praxiskosten und kein SSB; auch als Einzelverordnung keine GKV-Leistung.
Anlage 1: „▪ Wund- und Blasenspritzen: allgemeine Praxiskosten für alle Anwendungszwecke.“ -
Perfusorspritzen / Injektomatspritzen
Nur eingeschränkt SSBNur zur Sofort-/Akut-/Notfallbehandlung (Applikation per Perfusomat) sowie zur Diagnostik; nicht für Kontrastmittel bei Radiologen, Nuklearmedizinern und Urologen (SNR 92820).
Anlage 1: „Spritzen ja ▪ Perfusor-, Injektomatspritzen zur Sofort-/Akut- /Notfallbehandlung“ -
Perfusorleitungen
Nur eingeschränkt SSBNur zur Sofort-/Akut-/Notfallbehandlung per Perfusomat sowie zur Diagnostik; nicht für Kontrastmittel bei Radiologen, Nuklearmedizinern und Urologen (SNR 92820).
Anlage 1: „Perfusorleitungen ja ▪ Perfusorleitungen zur Sofort-/Akut-/Notfallbehandlung,“ -
Einmal-Infusionsbesteck
Nur eingeschränkt SSBNur zur Diagnostik, Sofort-/Akut- und Notfallbehandlung (inkl. Heidelberger Verlängerungen). Mehrfach-Infusionsbestecke und Überleitungssysteme sind kein SSB.
Anlage 1: „Einmal-Infusionsbestecke ja Zur Diagnostik/ Sofort-/ Akutbehandlung und Notfallbehandlung“ -
Heidelberger Verlängerung
Nur eingeschränkt SSBIn der Zeile „Einmal-Infusionsbestecke“ eingeschlossen, d. h. nur zur Diagnostik, Sofort-/Akut- und Notfallbehandlung.
Anlage 1: „Notfallbehandlung (inkl. Heidelberger Verlängerungen).“ -
Dreiwegehahn
Kein SprechstundenbedarfDreiwegehähne sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „Dreiwegehähne, Rollenpumpenschläuche, Überleitungssysteme.“ -
Rückschlag- und Zuspritzventile
Kein SprechstundenbedarfRückschlagventile, Belüftungen und Zuspritzventile sind ausdrücklich kein SSB (Ausnahme: Kontrastmittel-Zubehör, siehe dort).
Anlage 1: „Rückschlagventil, Belüftung, Zuspritzventil,“ -
Überleitungssysteme / Mehrfach-Infusionsbestecke
Kein SprechstundenbedarfInfusionsbestecke zur Mehrfachanwendung, Rollenpumpenschläuche und Überleitungssysteme sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „nein ▪ Infusionsbestecke zur Mehrfachanwendung,“ -
Einmal-Infusionsnadeln / Portnadeln
Nur eingeschränkt SSBZur Diagnostik, Sofort-/Akut- und Notfallbehandlung, auch Port-, Gripper- und Huber-Nadeln und als Sicherheitskanüle. Nicht zur Blutentnahme.
Anlage 1: „Einmal-Infusionsnadeln ja ▪ Zur Diagnostik, Sofort-/Akutbehandlung und Notfallbehandlung (Auch Portnadeln“ -
Venenverweilkanülen
Nur eingeschränkt SSBVenenverweilkanülen werden in Anlage 1 nicht ausdrücklich genannt. „Braunülen“ stehen nur unter Kontrastmittel-Zubehör; ob sie als Einmal-Infusionsnadeln gelten, ist offen – im Zweifel bei der KV Nordrhein nachfragen.
Anlage 1: „sowie Braunülen für alle Arztgruppen, die nicht zu den Radiologen, Nuklearmedizinern und Urologen gehören.“ -
Blutentnahmekanülen / -systeme
Kein SprechstundenbedarfNadeln zur Blutentnahme sind in der Zeile „Einmal-Infusionsnadeln“ ausdrücklich ausgeschlossen.
Anlage 1: „nein ▪ Zur Blutentnahme“ -
Einmal-Biopsienadeln
SprechstundenbedarfInklusive Koaxialhülsen bzw. Einführhilfen und Führungsdrähte.
Anlage 1: „Einmal-Biopsie-Nadeln ja ▪ Inkl. Coaxialhülsen bzw. Einführhülsen/-hilfen ▪ Führungsdrähte“ -
Einmal-Biopsiezangen
Kein SprechstundenbedarfKein SSB; Abrechnung über die Kostenpauschale 40461.
Anlage 1: „Einmal-Biopsie-Zangen nein Abrechnung erfolgt mit der Kostenpauschale 40461“ -
Einmal-Punktionsbestecke
Nur eingeschränkt SSBNur für Pleura-, Leber- und Aszitespunktionen, inkl. Auffangbeutel.
Anlage 1: „ja Für Pleura-, Leber- und Ascitespunktionen inkl. Auffangbeutel.“ -
Einmal-Punktionsnadeln
Nur eingeschränkt SSBNur zur Follikelentnahme bei IVF (§ 27a SGB V) und zur diagnostischen Lumbalpunktion.
Anlage 1: „Einmal-Punktionsnadeln ja ▪ Zur Follikelentnahme bei in-vitro-Fertilisation (IVF)“ -
Hautstanzen
Nur eingeschränkt SSBNur zur Diagnostik.
Anlage 1: „Hautstanzen ja nur zur Diagnostik“ -
Magensonden / Dünndarmsonden
Nur eingeschränkt SSBNur zur Diagnostik und Sofort-/Akutbehandlung. Ernährungssonden sind kein SSB.
Anlage 1: „Gastrointestinale Sonden ja zur Diagnostik und Sofort-/Akutbehandlung: ▪ Magensonde ▪ Dünndarmsonde“ -
Ernährungssonden
Kein SprechstundenbedarfErnährungssonden sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „nein Ernährungssonde“ -
Drainageschläuche / Wunddrainage
SprechstundenbedarfZur Wunddrainage inkl. Schläuche, Faltbälge und Wechselflasche; Wechselflasche bei arthroskopischen Eingriffen kein SSB.
Anlage 1: „Drainageschläuche ja ▪ Zur Wunddrainage ▪ Inkl. Schläuche, Faltbälge, Wechselflasche“ -
Einmal-Drainage-Sauggeräte
SprechstundenbedarfZur Wunddrainage inkl. Schläuche, Faltbälge und Wechselflasche.
Anlage 1: „Sauggeräte ja ▪ Zur Wunddrainage ▪ Inkl. Schläuche, Faltbälge, Wechselflasche“
Desinfektions-, Reinigungs- und Pflegemittel
-
Hautantiseptikum / Hautdesinfektion am Patienten
SprechstundenbedarfZur Anwendung am Patienten auf Haut, Schleimhaut und Wunden, nur mit den in Anlage 1 genannten Wirkstoffen (z. B. Isopropanol 70 %, Povidon-Iod, Chlorhexidin, Polihexanid, Octenidin).
Anlage 1: „ja Desinfektionsmittel für Haut, Schleimhaut und Wunden:“ -
Wundantiseptikum
SprechstundenbedarfAntiseptika zur Anwendung an Wunden am Patienten mit den in Anlage 1 genannten Wirkstoffen sind SSB.
Anlage 1: „ja Desinfektionsmittel für Haut, Schleimhaut und Wunden:“ -
Schleimhautantiseptikum
SprechstundenbedarfAntiseptika zur Anwendung auf der Schleimhaut des Patienten mit den in Anlage 1 genannten Wirkstoffen sind SSB.
Anlage 1: „ja Desinfektionsmittel für Haut, Schleimhaut und Wunden:“ -
Isopropanol 70 %
SprechstundenbedarfIsopropylalkohol 70 % (auch sterilfiltriert) zur Anwendung am Patienten.
Anlage 1: „▪ Isopropylalkohol 70% (auch sterilfiltriert)“ -
Ethanolhaltige Desinfektionsmittel (am Patienten)
SprechstundenbedarfEthanolhaltige Desinfektionsmittel zur Anwendung am Patienten sind SSB. In der Apotheke hergestelltes (auch verdünntes) Ethanol ist kein SSB.
Anlage 1: „▪ Ethanolhaltige Desinfektionsmittel“ -
Povidon-Iod / Iodtinktur
SprechstundenbedarfIodtinkturen und iodhaltige Mittel wie Povidon-Iod zur Anwendung am Patienten.
Anlage 1: „▪ Jodtinkturen, Jodhaltige Desinfektionsmittel (z.B. Polyvidon)“ -
Octenidin
SprechstundenbedarfOctenidinhaltige Mittel zur Anwendung am Patienten sind SSB.
Anlage 1: „▪ Octenidinhaltige Arzneimittel“ -
Polihexanid
SprechstundenbedarfPolihexanidhaltige Arzneimittel zur Anwendung am Patienten sind SSB.
Anlage 1: „▪ Polihexanid- und Chlorhexidinhaltige Arzneimittel“ -
Polihexanid-Wundspüllösung
Nur eingeschränkt SSB0,02–0,04 % nur bei infizierten Wunden. Medizinprodukte, die nicht in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie stehen, nur wenn kein Fertigarzneimittel oder Anlage-V-Produkt verfügbar ist.
Anlage 1: „▪ Polihexanid Wundspüllösung 0,02 bis 0,04-prozentig bei infizierten Wunden“ -
Chlorhexidin
SprechstundenbedarfChlorhexidinhaltige Arzneimittel zur Anwendung am Patienten sind SSB.
Anlage 1: „▪ Polihexanid- und Chlorhexidinhaltige Arzneimittel“ -
Wasserstoffperoxid 3 %
SprechstundenbedarfWasserstoffperoxid 3 % zur Anwendung am Patienten.
Anlage 1: „▪ Wasserstoffperoxid 3%“ -
Wundbenzin
SprechstundenbedarfWundbenzin ist in der Positivliste ausdrücklich genannt.
Anlage 1: „▪ Wundbenzin“ -
Ethacridinlösung
SprechstundenbedarfEthacridinhaltige Lösungen zur Anwendung am Patienten sind SSB.
Anlage 1: „▪ Ethacridinhaltige Lösungen“ -
Kresol / quartäre Ammoniumverbindungen
Nur eingeschränkt SSBNur für gynäkologische und urologische Verrichtungen.
Anlage 1: „▪ Mittel auf Kresolgrundlage oder sonstige quartäre Ammoniumbasen nur bei gynäkologischen und urologischen Verrichtungen“ -
Alkoholtupfer
Nur eingeschränkt SSBNur für den Notfallkoffer; außerhalb des Notfallkoffers kein SSB.
Anlage 1: „▪ Alkoholtupfer nur für den Notfallkoffer“ -
Äther
Kein SprechstundenbedarfÄther ist ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „nein ▪ Äther“ -
Händedesinfektionsmittel
Kein SprechstundenbedarfDesinfektionsmittel zur Händedesinfektion von Arzt, Praxispersonal oder Patient gehören laut Anlage 1 nicht zum SSB.
Anlage 1: „zur Händedesinfektion des Arztes bzw. Praxis- personals sowie des Patienten verwendet werden, gehören“ -
Flächendesinfektion
Kein SprechstundenbedarfDesinfektionsmittel zur Reinigung oder Pflege der Praxisräume gehören laut Anlage 1 nicht zum SSB.
Anlage 1: „Soweit Desinfektionsmittel zur Reinigung oder Pflege ärztlicher Instrumente, Apparaturen und der Praxis- räume“ -
Instrumentendesinfektion
Kein SprechstundenbedarfDesinfektionsmittel zur Reinigung oder Pflege ärztlicher Instrumente und Apparaturen gehören laut Anlage 1 nicht zum SSB.
Anlage 1: „Soweit Desinfektionsmittel zur Reinigung oder Pflege ärztlicher Instrumente, Apparaturen und der Praxis- räume“
Diagnostika, Diagnosebedarf, Laborbedarf
-
Urinteststreifen
Nur eingeschränkt SSBTestmaterialien nur zum Nachweis von Eiweiß und/oder Zucker sowie zur pH-Bestimmung im Harn; außerdem Testmaterialien für Untersuchungen nach GOP 32033 und 32880.
Anlage 1: „▪ Nur für den Nachweis von Eiweiß und/oder Zucker sowie die Bestimmung des pH-Wertes im Harn“ -
Mundspatel
SprechstundenbedarfUnsterile Holz- und Kunststoffmundspatel für Untersuchungen im Mund-Rachen-Raum.
Anlage 1: „Mundspatel ja ▪ Unsterile Holzmundspatel ▪ Kunststoffmundspatel für Untersuchungen im Mund- Rachenraum.“ -
Sterile Spatel / Spatel für gynäkologische Abstriche
Kein SprechstundenbedarfSterile Mundspatel und Spatel für gynäkologische Abstriche sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „nein ▪ Sterile Mundspatel ▪ für gynäkologische Abstriche“ -
Watteträger (Abstrichtupfer)
SprechstundenbedarfFür Abstriche, auch gynäkologische Vaginalabstriche.
Anlage 1: „Watteträger ja ▪ Watteträger für Abstriche ▪ inkl. gynäkologische Vaginal-Abstriche“ -
Watteträger für Zytologie / Krebsvorsorge
Kein SprechstundenbedarfWatteträger für gynäkologische Abstriche zur Zytologie oder für Vorsorgeuntersuchungen sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „nein ▪ Für gynäkologische Abstriche zur Zytologie bzw. ▪ für Vorsorgeuntersuchungen“ -
Fluorescein (Augentropfen / Teststreifen)
Nur eingeschränkt SSBAugentropfen und Teststreifen nur in der Augenheilkunde. Fluorescein-Ampullen sind kein SSB.
Anlage 1: „Fluorescein ja Als Augentropfen und Teststreifen nur in der Augenheilkunde. nein Ampullen“ -
Essigsäure 3–5 %
Nur eingeschränkt SSBNur Gynäkologie zur Abklärungskolposkopie, auch als Defektur.
Anlage 1: „ja Für die Fachgruppe Gynäkologie zur Abklärungskolposkopie, auch als Defektur“ -
Lugolsche Lösung
SprechstundenbedarfIod-Kaliumiodid-Lösung zur Sichtbarmachung veränderter Zellen.
Anlage 1: „Lugolsche Lösung ja zur Sichtbarmachung von veränderten Zellen“ -
Tuberkulosetest
Sprechstundenbedarf„Mittel zur Tuberkuloseerkennung“ sind SSB.
Anlage 1: „Mittel zur Tuberkuloseerkennung ja“ -
Testsubstanzen für Funktionstests
SprechstundenbedarfSubstanzen für Funktions- und Provokationstests sowie Stimulations- und Suppressionstests (z. B. TRH-Test, Methacholin).
Anlage 1: „Testsubstanzen ja ▪ Substanzen die bei Funktionsprüfungen appliziert werden“ -
Glukose für oGTT
Nur eingeschränkt SSBGlukose-Monohydrat, von der Apotheke in Einzelportionen abgefasst. Fertiglösung nur als NRF-Defektur unter den in Anlage 1 genannten Bedingungen. Glukose-Fertigpräparate mit Geschmack sind kein SSB.
Anlage 1: „▪ Glukose-Monohydrat für den oralen Glukosetoleranz- Test, von der Apotheke als Defektur in Einzelportionen“ -
Allergietestsubstanzen
Kein SprechstundenbedarfSubstanzen zur Allergietestung sind kein SSB, soweit sie nach EBM Kapitel 40.7 über die GOP abgegolten sind.
Anlage 1: „▪ Substanzen zur Allergietestung die gemäß EBM Kapitel 40.7 über die GOP abgegolten sind“ -
Atemtests (Zucker-, Helicobacter-Atemtest)
Kein SprechstundenbedarfZucker-Atemtests (EBM 02401) und Helicobacter-Test (EBM 02400) sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „i. V. m. EBM-Nr. 02401 (H2-Atemtest) ▪ Helicobacter pylorii-Test i. V. m. EBM-Nr. 02400“ -
Methylenblau
Nur eingeschränkt SSBZugelassene Arzneimittel als Antidot und zur Vitalfärbung, zur Anfärbung von Fistelgängen und Tubendurchgängigkeitsprüfung. Für Laborzwecke kein SSB.
Anlage 1: „Methylenblau ja ▪ Nur zugelassene Arzneimittel als Antidot sowie zur Vitalfärbung“ -
D-Dimer-Test
Kein SprechstundenbedarfD-Dimer-Tests sind kein SSB (Ausschluss von Venenthrombosen gemäß GOP 32212).
Anlage 1: „D-Dimer nein Zum Ausschluss von Venenthrombosen gemäß GOP 32212.“
Arzneimittel
-
Salicylsäure-Pflaster (Hühneraugenpflaster)
Kein SprechstundenbedarfSalicylsäurepflaster sind unter „Ätzmittel/Warzenmittel“ ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „▪ Pflaster: z.B. mit Salicylsäure“ -
Kontrastmittel-Zubehör
Nur eingeschränkt SSBSpritzenkolben, Spiralschläuche, Y-Verbinder, Patientenendschläuche, Rückschlagventile u. a. für alle Arztgruppen außer Radiologen, Nuklearmedizinern und Urologen (bei diesen mit SNR 92820 abgegolten). Mini Spikes kein SSB.
Anlage 1: „Kontrastmittel-Zubehör ja Spritzenkolben/Einbringsets, Spiralschläuche, Y-Verbinder,“ -
Adrenalin (Notfall)
Nur eingeschränkt SSBAdrenalin-Ampullen/-Durchstechflaschen und Adrenalin zur Inhalation für Notfälle. Produkte zur Anwendung durch den Patienten (z. B. Fertigpens) sind kein SSB.
Anlage 1: „Adrenalin bei Notfällen ja ▪ Adrenalin-Ampullen /-Durchstechflaschen ▪ Adrenalin zur Inhalation“ -
Adrenalin-Fertigpen (Anaphylaxie-Besteck)
Kein SprechstundenbedarfKomplettbestecke für den Patientengebrauch wie Adrenalin-Fertigpens sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „Beispiele: Adrenalin Fertigpens (Anaphylaxie-Bestecke).“ -
Schmerzmittel (Analgetika)
Nur eingeschränkt SSBSchnell wirkende Präparate zur Sofortanwendung, Schmerztherapie bei Narkose, Betäubungsmittel, Sumatriptan-Ampullen/-Pens. Nicht: orale COX-2-Hemmer, Depot-/Retardformen, transdermale Systeme, Externa.
Anlage 1: „ja ▪ Ausschließlich schnell wirksame Präparate zur Sofortanwendung“ -
Warzenmittel / Ätzmittel
Nur eingeschränkt SSBSalicyl- und Milchsäurelösungen, hochkonzentrierte Trichloressigsäure (ca. 30 %). Nicht: Fertigpräparate zur Kryotherapie von Warzen, Salicylsäurepflaster.
Anlage 1: „Ätzmittel / Warzenmittel ja ▪ Salicylsäure- und Milchsäure-Lösungen“ -
Notfallspray / Antiasthmatika
Nur eingeschränkt SSBNur sofort wirksame Dosieraerosole und Injektabilia zur Sofortanwendung im Akutfall sowie zur Lungenfunktionsprüfung. Kortisonhaltige Dosieraerosole und Kombinationen mit verzögert wirkenden Bestandteilen sind kein SSB.
Anlage 1: „▪ Nur sofort wirksame Dosieraerosole und injizierbare Darreichungsformen“ -
Antibiotika
Nur eingeschränkt SSBAusschließlich im Rahmen der Sofort-/Akutbehandlung (Notfall oder Sofort-Indikation) und als perioperative Single-Shot-Prophylaxe; für den Notfallkoffer einzelne Tabletten.
Anlage 1: „Antibiotika ja ▪ Ausschließlich im Rahmen der Sofort-/Akutbehandlung (Notfallversorgung oder Sofort-Indikation)“ -
Insulin (Notfall)
Nur eingeschränkt SSBInsulin nur für Notfälle zur Überwindung lebensbedrohlicher Zustände. Insulinanaloga, Verzögerungs-/Langzeitinsuline und orale Antidiabetika sind kein SSB.
Anlage 1: „Antidiabetika ja ▪ Insulin für den Notfall verordnungsfähig zur Überwindung eines lebensbedrohlichen Zustands“ -
Orale Antidiabetika
Kein SprechstundenbedarfOrale Antidiabetika sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „▪ orale Antidiabetika“ -
Antidote
Nur eingeschränkt SSBNur die in Anlage 1 genannten Notfall-Antidote (z. B. Naloxon, Flumazenil, Atropin, Aktivkohle, Acetylcystein bei Paracetamolvergiftung, Glucagon, Vitamin K, Sugammadex).
Anlage 1: „Antidote ja ▪ Nur ausgewiesene Notfallmittel:“ -
Antiemetika (Mittel gegen Übelkeit)
Nur eingeschränkt SSBNur im Akut-/Notfall und im Zusammenhang mit Operationen, nur parenteral (andere Formen bei Säuglingen und Kleinkindern). Nicht: Reisekrankheit, Setrone bei geplanter Chemotherapie, Scopolaminpflaster.
Anlage 1: „Antiemetika/Prokinetika ja ▪ Nur für Akut- und Notfälle“ -
Antiepileptika (Notfall)
Nur eingeschränkt SSBNur Phenytoin und Valproinsäure parenteral für Akut-/Notfälle; parenteral beim Status epilepticus bei Kindern. Einzelne Tabletten nur im Notdienst (v. a. bei unbekannten Patienten).
Anlage 1: „Antiepileptika ja ▪ Nur Phenytoin und Valproinsäure parenteral für Akut-/ Notfälle.“ -
Heparin (Thromboseprophylaxe)
Nur eingeschränkt SSBHeparine/niedermolekulare Heparine nur als einmaliges Sofort-Therapeutikum am Tag der Verletzung oder OP. Therapie über mehr als einen Tag nur als Einzelverordnung auf den Namen des Patienten.
Anlage 1: „(nur als einmaliges Sofort-Therapeutikum am Tag der Verletzung bzw. Operation)“ -
Antihistaminika
Nur eingeschränkt SSBInjektionslösung zur Akut-/Notfallbehandlung; Tropfen/Saft nur für Kinder mit starken Symptomen bei Hyposensibilisierung oder Allergietestung; H2-Blocker als Prämedikation unter den genannten Bedingungen.
Anlage 1: „Antihistaminika ja ▪ Zur Akut- und Notfallbehandlung als Injektionslösung“ -
Antitussiva (Hustenmittel)
Nur eingeschränkt SSBIm Akut-/Notfall und bei Bronchoskopie (z. B. Codein, Dihydrocodein, Noscapin, Dextromethorphan, Pentoxyverin). Depot-/Retardpräparate und pflanzliche Mittel sind kein SSB.
Anlage 1: „Antitussiva ja ▪ In Akut-/ Notfällen ▪ bei pulmonologischen Untersuchungen (Bronchoskopie)“ -
Antidepressiva
Kein SprechstundenbedarfAntidepressiva sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „Antidepressiva nein“ -
Akne-Mittel
Kein SprechstundenbedarfAkne-Mittel (topisch und systemisch) sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „Akne-Mittel topisch, systemisch nein“ -
Mittel gegen Durchfall
Kein SprechstundenbedarfAntidiarrhoika sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „Antidiarrhoika nein“ -
Beruhigungsmittel (Benzodiazepine)
Nur eingeschränkt SSBNur zur Narkosevorbereitung, bei diagnostischen oder endoskopischen Maßnahmen oder im Akut-/Notfall. Schlafmittel und Z-Substanzen sind kein SSB.
Anlage 1: „Beruhigungsmittel ja Ausschließlich zur Vorbereitung von Narkosen, diagnostischen“ -
Schlafmittel
Kein SprechstundenbedarfSchlafmittel und Z-Substanzen (z. B. Zopiclon, Zolpidem) sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „nein ▪ Schlafmittel ▪ Z-Substanzen (z.B. Zopiclon, Zolpidem)“ -
Blutstillende Mittel
Nur eingeschränkt SSBNur zur Sofort-/Akut-/Notfallbehandlung, z. B. Eisen(III)-chlorid-Lösung (auch als Defektur). Silbernitrat-Ätzstift ist kein SSB.
Anlage 1: „Blutstillungsmittel ja ▪ Ausschließlich Arzneimittel im Rahmen der Sofort- /Akutbehandlung (Notfallversorgung)“ -
Silbernitrat-Ätzstift
Kein SprechstundenbedarfDer Silbernitrat-Ätzstift ist unter Blutstillungsmitteln ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „nein ▪ Silbernitrat-Ätzstift“ -
Calcium (parenteral)
Nur eingeschränkt SSBParenteral zur Sofort-/Akut-/Notfallbehandlung. Kombinationspräparate sind kein SSB.
Anlage 1: „Calcium ja In parenteraler Form zur Sofort-/Akutbehandlung (Notfall). nein Kombinationspräparate“ -
Salben und Externa (Dermatika)
Nur eingeschränkt SSBZur Erstbehandlung im Akut-/Notfall, z. B. antibiotika- oder kortisonhaltige Salben, Lokalanästhetika, PVP-Iod-Salbe, Panthenol, Zinkpaste/-salbe, Vaseline. Nicht: Aknemittel, diclofenachaltige Mittel, Heparin-Externa.
Anlage 1: „Dermatika, Externa ja Zur Erstbehandlung im Akut- und Notfall:“ -
Diclofenac-Gel / Schmerzsalbe
Kein SprechstundenbedarfDiclofenachaltige Externa sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „▪ Diclofenachaltige Mittel, Heparine und weitere Externa, die nach der Arzneimittel-Richtlinie ausgeschlossen sind“ -
Diuretika (parenteral)
Nur eingeschränkt SSBParenteral perioperativ und im Notfall. Orale Formen sind kein SSB.
Anlage 1: „Diuretika ja ▪ In parenteraler Zubereitung perioperativ ▪ für Notfälle nein Orale Darreichungsformen“ -
Durchblutungsfördernde Mittel
Kein SprechstundenbedarfDurchblutungsfördernde Mittel (z. B. Pentoxifyllin, durchblutungsfördernde Salben) sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „Durchblutungsfördernde Mittel nein“ -
Simeticon (Entschäumer)
Nur eingeschränkt SSBNur zur Vorbereitung diagnostischer Maßnahmen oder Eingriffe in der Praxis.
Anlage 1: „Entschäumer ja Simethicon (wenn diese zur Vorbereitung von diagnostischen Maßnahmen oder Eingriffen in der Praxis“ -
Gleitgel
SprechstundenbedarfGleitmittel, auch mit Zusatz eines Anästhetikums. Instrumentengele sind kein SSB.
Anlage 1: „Gleitmittel / Gleitgele ja Gleitmittel, auch solche mit Zusatz eines Anästhetikums.“ -
Instrumentengel
Kein SprechstundenbedarfInstrumentengele sind unter Gleitmittel ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „nein Instrumentengele“ -
Glukoselösung (Infusion)
Nur eingeschränkt SSBNur im Rahmen der Sofort-/Akutbehandlung.
Anlage 1: „Infusionslösung ja Ausschließlich im Rahmen der Sofort-/Akutbehandlung.“ -
Kochsalzlösung 0,9 %
Nur eingeschränkt SSBAls Infusion zur Kreislaufstabilisierung/Volumensubstitution (ab 500 ml, bei geringem Körpergewicht weniger), als Spüllösung, für nuklearmedizinische Verrichtungen und COVID-19-Impfungen. Fertigspritzen und Arthroskopie-Spüllösungen sind kein SSB.
Anlage 1: „▪ Als Spüllösung ▪ Für nuklearmedizinische Verrichtungen ▪ Für COVID-19-Impfungen“ -
NaCl-Fertigspritzen
Kein SprechstundenbedarfFertigspritzen mit Kochsalzlösung sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „Kap. 40 EBM, ▪ Fertigspritzen“ -
Infusionslösungen (Elektrolytlösungen)
Nur eingeschränkt SSBZur Kreislaufstabilisierung/Volumensubstitution (ab 500 ml) und zur Korrektur von Körperflüssigkeiten; Elektrolyt- und Kohlenhydrat-Basislösungen. Nicht: HAES/HES, Fettemulsionen, Lösungen zur parenteralen Ernährung, Hörsturz-/Tinnitus-Infusionen.
Anlage 1: „▪ Elektrolyt- und Kohlenhydrat-Basislösungen (Glukose, Kochsalz (NaCl 0,9%))“ -
Impfstoffe
Nur eingeschränkt SSBNach Schutzimpfungs-Richtlinie und regionaler Impf- und Impfstoffvereinbarung; nicht zusammen mit SSB auf einem Rezept. Reise- und Satzungsimpfungen außerhalb der Impfvereinbarung sind kein SSB.
Anlage 1: „▪ Die Verordnung von Impfstoffen erfolgt unter Be- rücksichtigung der Schutzimpfungsrichtlinie“ -
Tetanus-Immunglobulin
Nur eingeschränkt SSBSSB, aber nicht, wenn ein anderer Kostenträger zuständig ist (z. B. Unfallversicherung).
Anlage 1: „nein Tetanus-Immunglobulin bei Zuständigkeit eines anderen Kostenträgers, z.B. Unfallversicherungsträger.“ -
Anti-D-Immunglobulin
Nur eingeschränkt SSBZur Rhesusprophylaxe im Notfall.
Anlage 1: „▪ Anti-D-Immunglobulin zur Rhesusprophylaxe im Notfall“ -
Nirsevimab (RSV-Prophylaxe)
Nur eingeschränkt SSBFür Neugeborene und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Anlage 1: „▪ Nirsevimab für Neugeborene und Säuglinge in der ersten RSV-Saison gemäß den gesetzlichen Vorgaben“ -
Kardiaka / Nitrospray (Notfall)
Nur eingeschränkt SSBNur zur Akut-/Sofortbehandlung, im Notfall oder in Zusammenhang mit einem Eingriff, als Infusion/Injektion, Zerbeißkapsel, Spray oder Tropfen. Tablettenformen sind kein SSB.
Anlage 1: „▪ als Infusionslösung /Injektion ▪ als Zerbeiß-Kapseln ▪ als Spray“ -
Kontrastmittel
Nur eingeschränkt SSBNur unter Beachtung der Zuschlagsgewinner aus Ausschreibung/Open-House-Verfahren; kein SSB, soweit mit der Untersuchungsgebühr abgegolten.
Anlage 1: „nein Soweit sie mit der Gebühr für die Untersuchung gemäß der jeweiligen Gebührenordnung abgegolten sind.“ -
Kortison (parenteral)
Nur eingeschränkt SSBParenteral (i. v., intrafokal, intraartikulär) im Notfall oder zur Sofort-/Akutbehandlung; andere Formen nur bei Kindern. Intramuskuläre Gabe und Langzeittherapie sind kein SSB.
Anlage 1: „Kortikoide ja Parenteral (intravenös/intrafokal/intraartikulär)“ -
Abführmittel
Nur eingeschränkt SSBZur Vorbereitung diagnostischer Maßnahmen oder Operationen; in der Pädiatrie auch zur Sofortanwendung in der Praxis.
Anlage 1: „Laxantien/ Abführmittel ja ▪ Zur Vorbereitung von diagnostischen Maßnahmen oder operativen Eingriffen“ -
Lokalanästhetika (z. B. Lidocain)
SprechstundenbedarfLokal-, Leitungs- und Tropfanästhetika sind SSB (Anlage 1 nennt die Wirkstoffgruppe, keine Einzelwirkstoffe). Nicht für Katarakt-OPs der Augenärzte (SNR 99555).
Anlage 1: „ja ▪ Lokalanästhetika ▪ Leitungsanästhetika“ -
Narkosemittel
SprechstundenbedarfMittel zur i.v. und rektalen Narkose sowie Inhalationsnarkotika. Nicht für Katarakt-OPs der Augenärzte (SNR 99555); Dexamethason/Setrone zur Zytostatikatherapie kein SSB.
Anlage 1: „▪ Mittel zur i.v. Narkose und zur rektalen Narkose ▪ Tropfanästhesie ▪ Inhalationsnarkotika“ -
Magensäurehemmer
Nur eingeschränkt SSBNur H2-Blocker zur Narkosevorbereitung und Natriumcitrat bei Aspirationsgefahr unter den genannten Bedingungen. Protonenpumpenhemmer sind kein SSB.
Anlage 1: „▪ H2-Antihistaminika zur Narkosevorbehandlung vor größeren im Notfall durchgeführten operativen Eingriffen“ -
Medizinischer Sauerstoff
Nur eingeschränkt SSBSauerstoff zur Beatmung (Narkose, Notfälle). Nicht: hyperbare Sauerstofftherapie und Flaschenkosten (Miete, Pfand, Transport, Wartung, Ventile).
Anlage 1: „▪ Sauerstoff zur Beatmung (zur Narkose und in Notfällen)“ -
Flüssigstickstoff (Kryotherapie)
SprechstundenbedarfGase zur Kryotherapie (flüssiger Stickstoff, Lachgas, Kohlensäureschnee) sind SSB. Fertigpräparate zur Warzenvereisung sind kein SSB.
Anlage 1: „▪ Kryotherapie: flüssiger Stickstoff, Lachgas, Kohlensäureschnee“ -
Sumatriptan (Migräne-Notfall)
Nur eingeschränkt SSBNur Sumatriptan-Ampullen/-Pens zur Akut-/Notfallbehandlung. Andere Triptane, Mutterkornalkaloide und monoklonale Antikörper sind kein SSB.
Anlage 1: „Migränemittel ja Sumatriptan-Ampullen/Fertigpen ausschließlich im Rahmen der Sofort-/ Akutbehandlung“ -
Glucagon (Hypoglykämie)
Nur eingeschränkt SSBGlucagon als HypoKit ist SSB. Glucagon als Nasenspray oder Nasenpulver ist kein SSB.
Anlage 1: „ja Glucagon als HypoKit nein Glucagon als Nasenspray oder Nasenpulver“ -
Muskelrelaxantien
Nur eingeschränkt SSBNur im Zusammenhang mit Narkosen oder parenteral im Akut-/Notfall. Orale Mittel (z. B. Methocarbamol) sind kein SSB.
Anlage 1: „Muskelrelaxantien ja Nur im Zusammenhang mit Anästhesieleistungen oder für Akut-/ Notfälle in parenteraler Form.“ -
Nasentropfen / Nasenspray (abschwellend)
Nur eingeschränkt SSBZur Diagnostik und Akutbehandlung, z. B. Xylometazolin, Oxymetazolin, Naphazolin, Tetracain. Kochsalz- und pflanzliche Nasenmittel sind kein SSB.
Anlage 1: „ja ▪ Zur Diagnostik und Sofort-/ Akutbehandlung ▪ Xylometazolin“ -
Neuroleptika (parenteral)
Nur eingeschränkt SSBNur parenteral im Akut- und Notfall. Orale Formen und Depotformen sind kein SSB.
Anlage 1: „Neuroleptika ja In Akut- und Notfällen parenteral.“ -
Augentropfen (Ophthalmika)
Nur eingeschränkt SSBKortison-/Antibiotika-Präparate ohne weitere Bestandteile, Mydriatika, Miotika, Fluorescein(-Oxybuprocain)-AT; bei Glaukom nur Pilocarpin und Acetazolamid. Viskoelastika und Mittel für Katarakt-OPs (SNR 99555) sind kein SSB.
Anlage 1: „Ophthalmika ja ▪ Kortison- und/oder Antibiotikahaltige Präparate ohne weitere Bestandteile“ -
Ohrentropfen (Otologika)
Nur eingeschränkt SSBKortison- und/oder Antibiotika-Präparate ohne weitere Bestandteile, nur gemäß Fachinformation; Gentamicin-/Betamethason-Dermatika bei Gehörgangsentzündung.
Anlage 1: „Otologika/ Ohrenmittel ja ▪ Kortison- und/oder Antibiotikahaltige Präparate ohne weitere Bestandteile“ -
Spasmolytika (krampflösende Mittel)
Nur eingeschränkt SSBNur im Rahmen der Sofort-/Akutbehandlung (Notfall); auch diagnostisch gemäß Fachinformation.
Anlage 1: „Spasmolytika ja ▪ Spasmolytika ausschließlich im Rahmen der Sofort- /Akutbehandlung (Notfallversorgung)“ -
Spüllösungen
Nur eingeschränkt SSBBei Sofort-/Akutbehandlung, im Notfall und zur Wundversorgung. Nicht bei Arthroskopien, zur Optikspülung bei Endoskopien und bei Katarakt-OPs.
Anlage 1: „Spüllösungen ja ▪ Im Rahmen der Sofort-/Akutbehandlung und bei Notfällen ▪ zur Wundversorgung“ -
Sklerosierungsmittel
Nur eingeschränkt SSBAusschließlich zur Verödung von Varizen und Hämorrhoiden.
Anlage 1: „Sklerosierungsmittel ja Ausschließlich zur Varizen- und Hämorrhoidenverödung.“ -
Vaginalcreme
Nur eingeschränkt SSBNur im Zusammenhang mit einem Pessarwechsel.
Anlage 1: „Vaginalcremes/ -salben ja Nur im Zusammenhang mit dem Pessar-Wechsel.“ -
Vitamin K
Nur eingeschränkt SSBBei Neugeborenen zur Prophylaxe im Rahmen der U-Untersuchungen; im Notfall bei Vitamin-K-Mangelblutung (INR über 5).
Anlage 1: „Vitamin K ja ▪ Bei Neugeborenen im Falle einer notwendigen Prophylaxe im Rahmen der U-Untersuchungen“ -
Aqua bidest
Kein SprechstundenbedarfAqua bidest gehört zu den allgemeinen Praxiskosten und ist kein SSB.
Anlage 1: „Wasser: Aqua bidest nein Allgemeine Praxiskosten“ -
Destilliertes Wasser
Nur eingeschränkt SSBNur für augen-, lungen-, HNO-ärztliche und urologische Verrichtungen; nicht für Inhalationen.
Anlage 1: „Wasser, destilliert ja Nur für augen-, lungen-, HNO-ärztliche und urologische Verrichtungen.“ -
Steriles Wasser (Aqua ad injectabilia)
Nur eingeschränkt SSBZur Herstellung zulässiger Parenteralia, für Spülungen bei Augenverletzungen und zum Befeuchten von Wundverbänden. Nicht zum Spülen von Instrumenten und Apparaturen.
Anlage 1: „Wasser, steril ja ▪ zur Herstellung von im SSB zulässigen Parenteralia“ -
Wehenwirksame Mittel
Nur eingeschränkt SSBWehenerregende und wehenhemmende Präparate nur zur Sofortanwendung im Notfall. Mittel zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch sind kein SSB.
Anlage 1: „Wehenwirksame Mittel ja ▪ Wehenerregende und wehenhemmende Präparate zur Sofortanwendung im Notfall.“ -
Homöopathische / anthroposophische Mittel
Kein SprechstundenbedarfMittel der besonderen Therapierichtungen (z. B. Homöopathie, Anthroposophie) sind laut Hinweis 6 kein SSB.
Anlage 1: „6. Mittel der besonderen Therapierichtungen stellen keinen Sprechstundenbedarf dar“
Urologischer Bedarf
-
Blasenkatheter (Einmal-/Dauerkatheter)
Nur eingeschränkt SSBEinmalkatheter sowie Dauer-/Verweilkatheter nur bei akutem Harnverhalt.
Anlage 1: „Einmalkatheter, Dauer-/Verweilkatheter ja Bei akutem Harnverhalt“ -
Suprapubischer Katheter / Wechselsets
Kein SprechstundenbedarfSuprapubische Katheter, Punktionsbestecke, Wechseldrähte und Wechselsets sind mit der Pauschale nach SNR 99533 abgegolten.
Anlage 1: „nein Hinweis/Begründung: Mit der Pauschale nach der SNR 99533 abgegolten“ -
Harnleiterschienen / Ureterschienen
Nur eingeschränkt SSBHarnleiterschienen und Ureter-Verweilschienen nur im Notfall.
Anlage 1: „Harnleiterschienen ja im Notfall“ -
Führungsdrähte für urologische Katheter
Nur eingeschränkt SSBNur im Notfall; nicht für suprapubische Katheter.
Anlage 1: „urologische Katheter ja im Notfall nein suprapubischer Katheter“ -
Kinder-Urinbeutel (Klebebeutel)
Nur eingeschränkt SSBNur Kinder-Urinklebebeutel zur Uringewinnung in der Praxis bei kleinen Kindern.
Anlage 1: „ja Kinder-Urinklebebeutel zur Gewinnung von Urin in der Praxis“ -
Urinbeutel (mit Ablauf / zur Mitgabe)
Kein SprechstundenbedarfUrinauffangbeutel mit Ablauf, Urinbeutel zur Mitgabe nach Hause und Inkontinenz-Urinbeutel sind kein SSB.
Anlage 1: „nein ▪ Urinauffangbeutel mit Ablauf ▪ Urinbeutel zur Mitgabe nach Hause“ -
Nephrostomie-Katheter
Kein SprechstundenbedarfNephrostomie-Katheter sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „Nephrostomie-Katheter nein“ -
Urodynamik-Katheter und Zubehör
Kein SprechstundenbedarfUrodynamik-Katheter und Zubehör sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „Urodynamik-Katheter und Zubehör nein“
Instrumente, Geräte und Zubehör
-
Pinzetten / Einmalpinzetten
Kein Sprechstundenbedarf„Pinzetten / Einmalpinzetten“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.
Anlage 1: „Pinzetten / Einmalpinzetten nein“ -
Verbandschere
Kein Sprechstundenbedarf„Verbandschere“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.
Anlage 1: „Verbandschere nein“ -
Skalpelle / Messer
Kein Sprechstundenbedarf„Messer, Shaver“ sind ausdrücklich kein SSB. Skalpelle werden in Anlage 1 nicht gesondert genannt.
Anlage 1: „Messer, Shaver nein“ -
Klammerentferner
Kein Sprechstundenbedarf„Klammerentferner“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.
Anlage 1: „Klammerentferner nein“ -
Einmalrasierer
Kein Sprechstundenbedarf„Einmalrasierer“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.
Anlage 1: „Einmalrasierer nein“ -
Venenstauer / Stauschlauch
Kein Sprechstundenbedarf„Venenstauer“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.
Anlage 1: „Venenstauer nein“ -
Zeckenzange
Kein Sprechstundenbedarf„Zeckenzange“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.
Anlage 1: „Zeckenzange nein“ -
Cürette (scharfer Löffel)
Kein Sprechstundenbedarf„Cürette“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.
Anlage 1: „Cürette nein“ -
Akupunkturnadeln
Kein Sprechstundenbedarf„Akupunkturnadeln“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.
Anlage 1: „Akupunkturnadeln nein“ -
Inhalationsgeräte / Vernebler
Kein Sprechstundenbedarf„Inhalationsgeräte / Feuchtzerstäuber / Vernebler“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.
Anlage 1: „Inhalationsgeräte / Feuchtzerstäuber / Vernebler nein“ -
Inhalierhilfen / Spacer
Kein Sprechstundenbedarf„Inhalierhilfen / Spacer“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.
Anlage 1: „Inhalierhilfen / Spacer nein“ -
Ballspritze / Ohrspritze
Kein Sprechstundenbedarf„Ballspritze/Birnenspritze“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.
Anlage 1: „Ballspritze/Birnenspritze nein“ -
Irrigator
Kein Sprechstundenbedarf„Irrigator“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.
Anlage 1: „Irrigator nein“ -
Defibrillator-Elektroden
Kein Sprechstundenbedarf„Defibrilator mit Elektroden“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.
Anlage 1: „Defibrilator mit Elektroden nein“ -
Trachealtubus
Kein Sprechstundenbedarf„Trachealtuben / Tubus“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.
Anlage 1: „Trachealtuben / Tubus nein“ -
Gefäßklemme
Kein Sprechstundenbedarf„Gefäßklemme“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.
Anlage 1: „Gefäßklemme nein“ -
Aderlassbesteck
Kein Sprechstundenbedarf„Aderlass-Bestecke“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.
Anlage 1: „Aderlass-Bestecke nein“ -
Läusekamm
Kein Sprechstundenbedarf„Läusekamm“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.
Anlage 1: „Läusekamm nein“ -
Politzerballon / Inflationsballon
Kein Sprechstundenbedarf„Inflationsballons / Politzerball“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.
Anlage 1: „Inflationsballons / Politzerball nein“ -
Clips zur Blutstillung
Kein Sprechstundenbedarf„Clips zur Blutstillung“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt. Abrechnung über die Kostenpauschale 40462.
Anlage 1: „Clips zur Blutstillung nein Abrechnung erfolgt mit der Kostenpauschale 40462“ -
Polypektomieschlingen
Kein Sprechstundenbedarf„Polypektomieschlingen“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt. Abrechnung über die Kostenpauschale 40460.
Anlage 1: „Polypektomieschlingen nein Abrechnung erfolgt mit der Kostenpauschale 40460“ -
Epistaxis-Ballonkatheter
Nur eingeschränkt SSBNur im Rahmen der Akutbehandlung in der Praxis, für sonst nicht stillbare Blutungen im Einzelfall.
Anlage 1: „Epistaxis Ballonkatheter ja im Rahmen der Akutbehandlung in der Praxis, nur für sonst nicht stillbare Blutungen“
Gefäße
-
Kanülenabwurfbehälter
Kein Sprechstundenbedarf„Kanülensammler / Abfallbehälter zur Entsorgung“ ist im Abschnitt Gefäße ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.
Anlage 1: „Kanülensammler / Abfallbehälter zur Entsorgung nein“ -
Nierenschalen
Kein Sprechstundenbedarf„Nierenschalen“ ist im Abschnitt Gefäße ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.
Anlage 1: „Nierenschalen nein“ -
Leere Gefäße / Probengefäße / Urinbecher
Kein Sprechstundenbedarf„Gefäße leer / mit Verschluss“ ist im Abschnitt Gefäße ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.
Anlage 1: „Gefäße leer / mit Verschluss nein“ -
Blutkulturflaschen
Kein Sprechstundenbedarf„Blutkulturflaschen“ ist im Abschnitt Gefäße ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.
Anlage 1: „Blutkulturflaschen nein“ -
Leerspender / Spenderflaschen
Kein Sprechstundenbedarf„Leerspender“ ist im Abschnitt Gefäße ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.
Anlage 1: „Leerspender nein“
Sonstiger Bedarf
-
Augenklappe / Uhrglasverband
Nur eingeschränkt SSBNur für Notfälle.
Anlage 1: „Uhrglasverbände, Augenklappe ja für Notfälle“ -
Dreiecktuch / Armtragetuch
Nur eingeschränkt SSBNur nach ambulanten Operationen; für andere Zwecke kein SSB.
Anlage 1: „Nach ambulanten Operationen. nein Für andere Zwecke als nach ambulanten Operationen.“ -
OP-Abdecktücher
Kein SprechstundenbedarfAbdecktücher sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „Abdecktücher nein“ -
Bauchtücher
Kein SprechstundenbedarfBauchtücher sind ausdrücklich kein SSB (auch nicht aus Verbandmull).
Anlage 1: „Bauchtücher nein“ -
Mandrins / Verschlussstopfen
Nur eingeschränkt SSBZum Verschluss von Kanülen, die als Zugang erhalten bleiben und wiederverwendet werden, bei entsprechenden Patientengegebenheiten.
Anlage 1: „Mandrins, Verschlussstopfen ja Bei entsprechenden Patientengegebenheiten“ -
Sterilisationsverpackung
Kein Sprechstundenbedarf„Sterilisationspapier“ ist ausdrücklich kein SSB. Andere Sterilgutverpackungen (Folien, Beutel) sind nicht aufgeführt und damit ebenfalls kein SSB.
Anlage 1: „Sterilisationspapier nein“ -
Erstausstattung der Praxis
Kein SprechstundenbedarfDie Erstausstattung/Grundausstattung beschafft die Praxis auf eigene Kosten; Ersatz frühestens ab dem Folgemonat nach dem ersten Quartal (§ 4 Abs. 3 Vereinbarung).
Anlage 1: „Erstausstattung / Grundausstattung der Praxis nein“ -
Ersatz für abgelaufene Artikel
Kein SprechstundenbedarfErsatzbedarf für abgelaufene Artikel ist ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „Ersatzbedarf für abgelaufene Artikel nein“ -
Batterien
Kein SprechstundenbedarfBatterien sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „Batterien nein“ -
Pappmundstücke (Lungenfunktion)
Kein SprechstundenbedarfPappmundstücke sind ausdrücklich kein SSB.
Anlage 1: „Pappmundstücke nein“ -
Bergebeutel
Nur eingeschränkt SSBNur bei ambulanten laparoskopischen Operationen.
Anlage 1: „Bergebeutel ja bei ambulanten laparoskopischen Operationen“ -
Cerclage-Pessar
Nur eingeschränkt SSBAusschließlich bei Zervixinsuffizienz und drohender Frühgeburt; nicht zur Kontrazeption.
Anlage 1: „Cerclage-Pessare ja Ausschließlich bei Zervixinsuffizienz und drohender Frühgeburt.“ -
Paukenröhrchen
SprechstundenbedarfBeim Einsatz hochpreisiger Paukenröhrchen ist die Notwendigkeit in der Patientenakte zu dokumentieren.
Anlage 1: „Paukenröhrchen ja Beim Einsatz hochpreisiger Paukenröhrchen ist die Dokumentation ihrer Notwendigkeit“ -
Osteosynthesematerial
SprechstundenbedarfAuch bioresorbierbares Material; Werkzeugteile sind kein SSB.
Anlage 1: „Osteosynthesematerial ja Auch bioresorbierbares Material. nein Werkzeugteile“ -
Ligaturringe
Nur eingeschränkt SSBNur bei Ösophagusvarizen und zur Mukosektomie. Für Hämorrhoiden mit der Leistung abgegolten.
Anlage 1: „Ligatur-Ringe ja ▪ für Ösophagus-Varizen ▪ zur Mucosektomie“ -
Sets mit nicht verordnungsfähigen Bestandteilen
Kein SprechstundenbedarfSets, die auch nur einen nicht als SSB verordnungsfähigen Artikel enthalten, sind laut Hinweis 10 kein SSB.
Anlage 1: „10. Sets, welche Artikel enthalten, die kein Sprechstundenbedarf sind“
Nicht in Anlage 1 aufgeführt
-
Wundnahtstreifen / Klammerpflaster
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf). Weder Wundnahtstreifen noch Klammerpflaster werden in Anlage 1 genannt.
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
Seife / Waschlotion
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
Hautpflege / Handcreme
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
Blutzuckerteststreifen
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf). Testmaterialien sind nur für Harnuntersuchungen (Eiweiß, Zucker, pH) und GOP 32033/32880 genannt.
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
Blutzuckermessgerät
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf). Geräte und Erstausstattung der Praxis sind zudem kein SSB.
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
Lanzetten / Stechhilfen
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
Ultraschallgel
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
EKG-Elektroden
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
EKG-Papier / Registrierpapier
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
Objektträger
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
Blutentnahmeröhrchen / Probenröhrchen
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf). Leere Gefäße und Nadeln zur Blutentnahme sind zudem ausdrücklich ausgeschlossen.
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
Schnelltests (z. B. CRP, Streptokokken)
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf). Ausnahmen sind nur die in Anlage 1 genannten Testmaterialien (Harn sowie GOP 32033 und 32880).
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
Untersuchungshandschuhe
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
OP-Handschuhe (sterile Handschuhe)
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
Mundschutz / medizinische Masken
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
Schutzkittel / Schutzkleidung
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
Zellstoff (Rollen, Lagen)
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf). Nur Zellstofftupfer sind unter „Tupfer“ als SSB genannt.
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
Liegenpapier / Liegenabdeckung
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
Krankenunterlagen
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
Spekula (Vaginal-/Nasenspekulum)
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
Ohrtrichter
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
Fieberthermometer / Schutzhüllen
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
Kühlkompressen / Kältepacks
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
Kältespray / Kühlkompressen
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf, sondern Praxisbedarf.
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
Beatmungsbeutel
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf, sondern Praxisbedarf.
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
Schwangerschaftstest
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf, sondern Praxisbedarf.
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
Antigen-Schnelltests (z. B. COVID-19)
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf, sondern Praxisbedarf.
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf. -
Papierhandtücher
Kein SprechstundenbedarfIn Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf, sondern Praxisbedarf.
In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
Schreiben Sie uns kurz per WhatsApp – wir sagen Ihnen, ob der Artikel als Sprechstundenbedarf läuft.
Drei Antworten – und was sie für Ihre Praxis bedeuten.
Der Artikel steht in Anlage 1. Ihre Praxis verordnet ihn auf dem SSB-Rezept, wenn er bei mehreren gesetzlich versicherten Patienten oder für die Sofort- und Notfallbehandlung genutzt wird.
Nur unter bestimmten Bedingungen – etwa nur für die Notfallbehandlung oder nur in bestimmten Ausführungen. Lesen Sie den Hinweis zum Artikel genau.
Praxisbedarf: Die Praxis bezahlt den Artikel selbst. Wir liefern ihn trotzdem mit – auf der Rechnung sauber vom Sprechstundenbedarf getrennt.
Sprechstundenbedarf (SSB) sind in Nordrhein nur die Artikel, die in Anlage 1 der SSB-Vereinbarung mit „ja“ gekennzeichnet sind und bei mehr als einem gesetzlich versicherten Patienten angewendet oder für die Sofort- bzw. Notfallbehandlung vorrätig gehalten werden. Die Positivliste ist abschließend: Was dort nicht steht, darf nicht ersatzweise als SSB bezogen werden, und Artikel, die mit einer EBM-Gebühr oder Kostenpauschale abgegolten sind, gehören ebenfalls nicht dazu. Alles andere – etwa Hände-, Flächen- und Instrumentendesinfektion, Einmalspritzen oder die Erstausstattung – ist Praxisbedarf und wird von der Praxis selbst bezahlt; Mittel für einzelne Patienten werden auf deren Namen verordnet.
Kurz erklärt.
Was ist Sprechstundenbedarf in Nordrhein?
Sprechstundenbedarf sind Mittel, die in der Praxis bei mehr als einem gesetzlich versicherten Patienten angewendet oder für die Sofort- und Notfallbehandlung vorrätig gehalten werden. Welche Artikel dazu gehören, legt in Nordrhein die Anlage 1 der Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung abschließend fest.
Sind Einmalspritzen und Kanülen Sprechstundenbedarf?
Einmalspritzen und Aufziehkanülen sind laut Anlage 1 kein Sprechstundenbedarf – die Praxis bezahlt sie selbst. Einzelne Spezialartikel sind nur eingeschränkt verordnungsfähig; die Hinweise finden Sie oben in der Liste.
Ist Desinfektionsmittel Sprechstundenbedarf?
Haut- und Wundantiseptika zur Anwendung am Patienten gehören zum Sprechstundenbedarf. Hände-, Flächen- und Instrumentendesinfektion dagegen nicht – das ist Praxisbedarf.
Was gilt, wenn ein Artikel nicht in der Liste steht?
Die Anlage 1 ist eine abschließende Liste. Was dort nicht steht, ist kein Sprechstundenbedarf und darf nicht ersatzweise darüber bezogen werden. Fragen Sie uns gerne, wenn Sie unsicher sind.
Wie aktuell ist die Artikelsuche?
Die Suche basiert auf der Anlage 1 der KV Nordrhein, gültig ab 01.10.2026. Wenn die KV Nordrhein die Anlage ändert, aktualisieren wir die Liste. Maßgeblich ist immer der aktuelle Wortlaut der KV Nordrhein.
Quelle: KV Nordrhein: Auflistung Sprechstundenbedarf – Anlage 1 der Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf, Version 2.14, gültig ab 01.10.2026 · Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung Nordrhein · abgerufen 19.10.2026
Beispiele ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils gültige Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung der KV Nordrhein; im Zweifel kommt es auf den Einzelfall an. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Lassen Sie uns über Ihre Praxis sprechen.
Unverbindlich anfragen, anrufen oder per WhatsApp schreiben. Wir klären, was Ihre Praxis braucht.