Zum Inhalt springen
Fachhändler für Arztpraxen in Nordrhein – seit 1994 0212 – 33 20 00 Mo–Fr 8:00–16:00 Uhr info@hm-medizin.de
SSB-Artikelsuche Nordrhein

Ist das Sprechstundenbedarf?

Geben Sie einen Artikel ein und sehen Sie sofort, ob Ihre Praxis ihn in Nordrhein als Sprechstundenbedarf verordnen darf – mit dem Hinweis aus der Anlage 1 der KV Nordrhein. Gemacht für Praxisteams, die schnell eine Antwort brauchen.

  • 252 Artikel aus Anlage 1 und häufige Praxisartikel
  • Mit Einschränkungen und Hinweis aus der Anlage
  • Kostenlos, ohne Anmeldung
Artikel prüfen252 Artikel · Anlage 1 der KV Nordrhein, gültig ab 01.10.2026
Beliebt:

    252 Artikel

    Verband-, Kompressions- und OP-Material

    • Kompressen

      Sprechstundenbedarf

      Mull-, Vlies-, Saug- und Salbenkompressen sind SSB. Wirkstoffhaltige Kompressen nur als Gaze mit Fusidinsäure oder Gaze mit Jod.

      Anlage 1: „Kompressen ja ▪ Salbenkompressen ▪ Saugkompressen ▪ Vlieskompressen ▪ Mullkompressen“
    • Salbenkompressen

      Sprechstundenbedarf

      Salbenkompressen sind in der Zeile „Kompressen“ ausdrücklich als SSB genannt.

      Anlage 1: „Kompressen ja ▪ Salbenkompressen“
    • Wirkstoffhaltige Kompressen

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur Gaze mit Fusidinsäure und Gaze mit Jod. Andere wirkstoffhaltige Kompressen sind kein SSB.

      Anlage 1: „▪ Wirkstoffhaltige Kompressen: nur Gaze mit Fusidinsäure und Gaze mit Jod nein Andere wirkstoffhaltige Kompressen“
    • Augenkompressen

      Sprechstundenbedarf

      Ohne Einschränkung als SSB aufgeführt.

      Anlage 1: „Augenkompressen ja“
    • Augenwatte

      Sprechstundenbedarf

      Ohne Einschränkung als SSB aufgeführt.

      Anlage 1: „Augenwatte ja“
    • Tupfer

      Sprechstundenbedarf

      Steril und unsteril, aus Mull, Mullwatte, Gaze oder Vlies (Mulltupfer, Schlinggazetupfer, Zellstofftupfer).

      Anlage 1: „Tupfer ja ▪ steril und unsteril ▪ aus Mull, Mullwatte, Gaze, Vlies (Mulltupfer, Schlinggazetupfer, Zellstofftupfer)“
    • Mullbinden

      Sprechstundenbedarf

      Ohne Einschränkung als SSB aufgeführt.

      Anlage 1: „Mullbinden ja“
    • Verbandmull

      Sprechstundenbedarf

      Handelsübliche Ware ist SSB. Bauchtücher aus Verbandmull sind kein SSB.

      Anlage 1: „Verbandmull ja handelsübliche Ware nein Bauchtücher aus Verbandmull“
    • Verbandwatte

      Sprechstundenbedarf

      Handelsübliche Ware ist SSB.

      Anlage 1: „Verbandwatte ja handelsübliche Ware“
    • Elastische Binden

      Sprechstundenbedarf

      Zur Kompressionstherapie (auch Kurzzugbinden) sowie zur Fixierung, Kompression und Stabilisierung. Kinesiotape, farbige Tapes und Sporttapes sind kein SSB.

      Anlage 1: „Elastische Binden ja ▪ Zur Kompressionstherapie ▪ auch Kurzzugbinden ▪ Zur Fixierung, Kompression, Stabilisierung“
    • Kompressionsbinden / Kurzzugbinden

      Sprechstundenbedarf

      Als elastische Binden zur Kompressionstherapie ausdrücklich SSB, auch Kurzzugbinden.

      Anlage 1: „Elastische Binden ja ▪ Zur Kompressionstherapie ▪ auch Kurzzugbinden“
    • Kinesiotape / Sporttape

      Kein Sprechstundenbedarf

      Kinesiotape, farbige Tapes und Sporttapes sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „nein ▪ Kinesiotape ▪ farbige Tapes ▪ Sporttapes“
    • Elastische Pflasterbinden

      Sprechstundenbedarf

      Ohne Einschränkung als SSB aufgeführt.

      Anlage 1: „Elastische Pflasterbinden ja“
    • Zinkleimbinden

      Sprechstundenbedarf

      Handelsübliche Ware ist SSB. Produkte mit Meeresschlick sind ausgeschlossen.

      Anlage 1: „Zinkleimbinden ja handelsübliche Ware nein Meeresschlick“
    • Brandbinden

      Sprechstundenbedarf

      Ohne Einschränkung als SSB aufgeführt.

      Anlage 1: „Brandbinden ja“
    • Papierbinden

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur als Unterzug für Gips- und Kompressionsverbände.

      Anlage 1: „Papierbinden ja als Unterzug für Gips- und Kompressionsverbände“
    • Polsterwatte / Polstermaterial

      Sprechstundenbedarf

      Binden und Watte für Gips-, Cast- und Kompressionsverbände. Antidekubitus-Unterlagen für OP, Lagerungskissen und Stuhlbezüge sind kein SSB.

      Anlage 1: „Polstermaterial ja Binden und Watte für Gips-, Cast- und Kompressionsverbände“
    • Lagerungskissen / Antidekubitus-Unterlagen

      Kein Sprechstundenbedarf

      Antidekubitus-Unterlagen für OP, Lagerungskissen und Stuhlbezüge sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „nein ▪ Antidekubitus-Unterlagen für OP ▪ Lagerungskissen ▪ Stuhlbezüge“
    • Schlauchverbände

      Sprechstundenbedarf

      Netzschlauch- und Trikotschlauchverbände sind SSB.

      Anlage 1: „Schlauchverbände ja ▪ Netzschlauch ▪ Trikotschlauch“
    • Binden zur Vorlage

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur nach gynäkologischen, urologischen und/oder proktologischen Eingriffen.

      Anlage 1: „Binden zur Vorlage ja Nach gynäkologischen, urologischen und/oder proktologischen Eingriffen.“
    • Thromboseprophylaxestrümpfe

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur nach OP.

      Anlage 1: „Thromboseprophylaxe- Strümpfe ja nach OP“
    • Fixierhosen

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur im Zusammenhang mit operativen Eingriffen. Zur Fixierung von Inkontinenzvorlagen kein SSB.

      Anlage 1: „Fixierhosen ja Im Zusammenhang mit operativen Eingriffen nein Zur Fixierung von Inkontinenzvorlagen“
    • Mullfingerlinge

      Sprechstundenbedarf

      Mullfingerlinge für Verbände sind SSB.

      Anlage 1: „Fingerlinge ja Mullfingerlinge für Verbände“
    • Gummifingerlinge (Untersuchung)

      Kein Sprechstundenbedarf

      (Gummi-)Fingerlinge zur Untersuchung sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „nein (Gummi-)Fingerlinge zur Untersuchung.“
    • Heftpflaster (Rollenpflaster)

      Sprechstundenbedarf

      Als „Heft-Wundpflaster“ SSB, vorzugsweise als Meterware, möglichst in 5 m Länge.

      Anlage 1: „Heft-Wundpflaster ja Vorzugsweise als Meterware möglichst in einer Länge von 5m.“
    • Wundschnellverband / Pflaster

      Nur eingeschränkt SSB

      Schnellverbandmaterial ausschließlich als Meterware. Ausnahme: wasserdichte Wundpflaster.

      Anlage 1: „Schnellverbandmaterial ja ▪ Ausschließlich Meterware ▪ Ausnahme: wasserdichte Wundpflaster“
    • Wasserdichte Wundpflaster

      Sprechstundenbedarf

      In der Zeile „Schnellverbandmaterial“ ausdrücklich als Ausnahme von der Meterware-Regel genannt.

      Anlage 1: „Schnellverbandmaterial ja ▪ Ausschließlich Meterware ▪ Ausnahme: wasserdichte Wundpflaster“
    • Sprühverband

      Sprechstundenbedarf

      Wundschnellverbandspray ist SSB. Hämoglobinspray ist kein SSB.

      Anlage 1: „Verbandspray ja Wundschnellverbandspray nein Hämoglobinspray“
    • Verbandklammern und Fixiermittel

      Sprechstundenbedarf

      Verbandklammern, Verbandklebestoff und ähnliche Fixiermittel zur Befestigung von Binden.

      Anlage 1: „ähnliche Fixiermittel ja Zur Befestigung von Binden.“
    • Gipsbinden

      Sprechstundenbedarf

      Einschließlich Ergänzungsmaterial (Gehstollen, Gehbügel, Gummiabsätze). Gipsbinden mit Klettverband sind kein SSB.

      Anlage 1: „Gipsbinden ja Einschließlich Ergänzungsmaterial: ▪ Gehstollen ▪ Gehbügel ▪ Gummiabsätze nein Mit Klettverband.“
    • Cast (synthetische Stützverbände)

      Nur eingeschränkt SSB

      Castverbände inkl. Schiene sind SSB, aber nicht bei geplanten Eingriffen. Total-Contact-Cast nur im Notfall.

      Anlage 1: „Stützverbandmaterialien ja ▪ Castverbände inkl. Schiene“
    • Total-Contact-Cast

      Nur eingeschränkt SSB

      Inklusive Verschlussmaterial und Gehstollen nur im Notfall.

      Anlage 1: „▪ Total-Contact-Cast inkl. Verschlussmaterial und Gehstollen nur im Notfall“
    • Schienen (Cramer-, Finger-, Nasenschienen)

      Sprechstundenbedarf

      Cramer-Endlosschienen (Finger, Arme, Beine), Fingerschienen, äußere und innere Nasenschienen; konfektionierte thermoplastische Schienen nur im Notfall. Gips-/Cast-ersetzende Spezial- und Lagerungsschienen bei geplanten Eingriffen sind kein SSB.

      Anlage 1: „Schienen ja ▪ Cramer-Endlosschiene für Finger/ Arme/ Beine, ▪ Fingerschiene, ▪ externe und interne Nasenschiene,“
    • Thermoplastische Schienen / Platten

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur im Akut-/Notfall, als Platten oder Meterware für Schienenverbände inkl. dreidimensional formbarer Fertigschienen. Bei geplanten Eingriffen kein SSB.

      Anlage 1: „Nur im Sofort-/ Akutfall: Platten und/oder Meterware zur Anfertigung von Schienenverbänden“
    • Drähte (Kirschnerdrähte)

      Sprechstundenbedarf

      Kirschner-, Spick-, Bohr-, Ziel-, Binde-, Gewinde- und Nahtdrähte. Werkzeugteile und Drähte bei arthroskopischen Eingriffen sind kein SSB.

      Anlage 1: „Drähte ja ▪ Kirschnerdrähte ▪ Spickdrähte ▪ Bohrdrähte“
    • Nahtmaterial

      Sprechstundenbedarf

      Nahtmaterial ist SSB, möglichst ohne Firmen- oder Markennamen verordnen. Nahtsysteme bei planbaren operativen Eingriffen sind kein SSB.

      Anlage 1: „Nahtmaterial/ Nahtsysteme ja Nahtmaterial nein Nahtsysteme bei planbaren operativen Eingriffen“
    • Nahtsysteme

      Nur eingeschränkt SSB

      Bei planbaren operativen Eingriffen ausdrücklich kein SSB; als SSB genannt ist nur „Nahtmaterial“. Ob Nahtsysteme sonst (z. B. im Notfall) zulässig sind, ist nicht eindeutig – im Zweifel bei der KV Nordrhein nachfragen.

      Anlage 1: „Nahtmaterial/ Nahtsysteme ja Nahtmaterial nein Nahtsysteme bei planbaren operativen Eingriffen“
    • Gewebekleber

      Sprechstundenbedarf

      Ohne Einschränkung als SSB aufgeführt.

      Anlage 1: „Gewebekleber ja“
    • Wundklammern

      Sprechstundenbedarf

      Wundklammern ohne Applikationsgerät sind SSB. Einmalclip-Applikatoren sind kein SSB.

      Anlage 1: „Wundklammern ja Wundklammern ohne Gerät nein Einmalclip-Applikatoren“
    • Gelatine- und Kollagenschwämme

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur zur Erstversorgung.

      Anlage 1: „Gelatine- und Kollagenschwämme ja Zur Erstversorgung“
    • Hydrokolloidverbände

      Nur eingeschränkt SSB

      Moderne Wundversorgung: nur zur Erstversorgung. Nicht in Kombination bzw. als Fixkombination mit anderen Materialien.

      Anlage 1: „Hydrokolloide * ja zur Erstversorgung nein in Kombination oder in Verbindung mit anderen fixen Kombinationen“
    • Saugkissen (Polyacrylat)

      Nur eingeschränkt SSB

      Moderne Wundversorgung: nur zur Erstversorgung, nur ohne Zusätze, bei sehr stark nässenden (sezernierenden) Wunden.

      Anlage 1: „Polyacrylat-Saugkissen* ja zur Erstversorgung ▪ ohne Zusätze bei sehr stark sezernierenden Wunden“
    • Schaumverbände (Polyurethan)

      Nur eingeschränkt SSB

      Moderne Wundversorgung: nur zur Erstversorgung, feinporig und ohne Zusätze (erlaubt: oberflächenbehandelt oder mit Silikon). Nicht grob-/offenporig, nicht mit Silber, Kohle, Ibuprofen, Folie oder Superabsorber.

      Anlage 1: „▪ feinporige Polyurethan-Schäume ohne Zusätze (zulässige Ausnahme: oberflächenbehandelte Polyurethan-Schäume“
    • Semipermeable Wundfolien

      Nur eingeschränkt SSB

      Moderne Wundversorgung: nur zur Erstversorgung, nur kombiniert mit PU-Schaum bei Dekubitus mit Harn-/Stuhlinkontinenz und zur postoperativen Versorgung in der Praxis.

      Anlage 1: „Wundfolien* ja Zur Erstversorgung ▪ ausschließlich in Verbindung mit Polyurethan-Schäumen“
    • Wunddistanzgitter (Salbengitter)

      Nur eingeschränkt SSB

      Moderne Wundversorgung: nur zur Erstversorgung, nur mit Paraffin, Vaseline und/oder Triglyceriden. Nicht mit Silikon oder Silber.

      Anlage 1: „Wunddistanzgitter* ja zur Erstversorgung ▪ mit Paraffin, Vaseline und/oder Triglyceride“
    • Silber- und aktivkohlehaltige Wundauflagen

      Kein Sprechstundenbedarf

      Wundauflagen bzw. Tamponaden mit Silber oder Aktivkohle sind in mehreren Zeilen ausdrücklich ausgeschlossen.

      Anlage 1: „nein z.B. Aktivkohle und Silber“
    • Inzisionsfolie

      Kein Sprechstundenbedarf

      Inzisionsfolie ist ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „Inzisionsfolie nein“
    • Tamponadestreifen / Tamponadebinden

      Sprechstundenbedarf

      Jodhaltige Tamponaden, steril oder unsteril, auch mit antiseptischen, blutstillenden oder antibiotischen Arzneistoffen. Nicht z. B. mit Aktivkohle oder Silber.

      Anlage 1: „Tamponadestreifen, - binden ja ▪ Jodhaltige Tamponaden ▪ Steril, unsteril“
    • Nasentamponaden

      Nur eingeschränkt SSB

      Nasentampons nur im Rahmen der Akutbehandlung in der Praxis.

      Anlage 1: „▪ Nasentampons im Rahmen der Akutbehandlung in der Praxis“
    • Blutstillende Anal- und Vaginaltampons

      Sprechstundenbedarf

      Blutstillende Anal- und Vaginaltampons sind SSB. Inkontinenztampons sind kein SSB.

      Anlage 1: „Tampons ja ▪ Blutstillende Anal- und Vaginaltampons“

    Einmalbedarf zur Infusion, Injektion, Drainage, Entnahme

    • Einmalspritzen

      Kein Sprechstundenbedarf

      Einmalspritzen sind ausdrücklich kein SSB, ebenso Spritzen mit Luer-/Luer-Lock-Ansatz und Injektionsspritzen. SSB sind in dieser Zeile nur Perfusor-/Injektomatspritzen und Spritzen „zur Diagnostik“ – im Zweifel bei der KV Nordrhein nachfragen.

      Anlage 1: „Tuberkulinspritzen, Insulinspritzen, Einmalspritzen, Aufziehkanülen.“
    • Aufziehkanülen

      Kein Sprechstundenbedarf

      Aufziehkanülen sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „Tuberkulinspritzen, Insulinspritzen, Einmalspritzen, Aufziehkanülen.“
    • Insulinspritzen

      Kein Sprechstundenbedarf

      Insulinspritzen sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „Tuberkulinspritzen, Insulinspritzen, Einmalspritzen, Aufziehkanülen.“
    • Tuberkulinspritzen

      Kein Sprechstundenbedarf

      TBC- und Tuberkulinspritzen sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „Ansatz, Injektionsspritzen: TBC-Spritzen, Tuberkulinspritzen“
    • Wund- und Blasenspritzen

      Kein Sprechstundenbedarf

      Wund- und Blasenspritzen sind für alle Anwendungszwecke allgemeine Praxiskosten und kein SSB; auch als Einzelverordnung keine GKV-Leistung.

      Anlage 1: „▪ Wund- und Blasenspritzen: allgemeine Praxiskosten für alle Anwendungszwecke.“
    • Perfusorspritzen / Injektomatspritzen

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur zur Sofort-/Akut-/Notfallbehandlung (Applikation per Perfusomat) sowie zur Diagnostik; nicht für Kontrastmittel bei Radiologen, Nuklearmedizinern und Urologen (SNR 92820).

      Anlage 1: „Spritzen ja ▪ Perfusor-, Injektomatspritzen zur Sofort-/Akut- /Notfallbehandlung“
    • Perfusorleitungen

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur zur Sofort-/Akut-/Notfallbehandlung per Perfusomat sowie zur Diagnostik; nicht für Kontrastmittel bei Radiologen, Nuklearmedizinern und Urologen (SNR 92820).

      Anlage 1: „Perfusorleitungen ja ▪ Perfusorleitungen zur Sofort-/Akut-/Notfallbehandlung,“
    • Einmal-Infusionsbesteck

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur zur Diagnostik, Sofort-/Akut- und Notfallbehandlung (inkl. Heidelberger Verlängerungen). Mehrfach-Infusionsbestecke und Überleitungssysteme sind kein SSB.

      Anlage 1: „Einmal-Infusionsbestecke ja Zur Diagnostik/ Sofort-/ Akutbehandlung und Notfallbehandlung“
    • Heidelberger Verlängerung

      Nur eingeschränkt SSB

      In der Zeile „Einmal-Infusionsbestecke“ eingeschlossen, d. h. nur zur Diagnostik, Sofort-/Akut- und Notfallbehandlung.

      Anlage 1: „Notfallbehandlung (inkl. Heidelberger Verlängerungen).“
    • Dreiwegehahn

      Kein Sprechstundenbedarf

      Dreiwegehähne sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „Dreiwegehähne, Rollenpumpenschläuche, Überleitungssysteme.“
    • Rückschlag- und Zuspritzventile

      Kein Sprechstundenbedarf

      Rückschlagventile, Belüftungen und Zuspritzventile sind ausdrücklich kein SSB (Ausnahme: Kontrastmittel-Zubehör, siehe dort).

      Anlage 1: „Rückschlagventil, Belüftung, Zuspritzventil,“
    • Überleitungssysteme / Mehrfach-Infusionsbestecke

      Kein Sprechstundenbedarf

      Infusionsbestecke zur Mehrfachanwendung, Rollenpumpenschläuche und Überleitungssysteme sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „nein ▪ Infusionsbestecke zur Mehrfachanwendung,“
    • Einmal-Infusionsnadeln / Portnadeln

      Nur eingeschränkt SSB

      Zur Diagnostik, Sofort-/Akut- und Notfallbehandlung, auch Port-, Gripper- und Huber-Nadeln und als Sicherheitskanüle. Nicht zur Blutentnahme.

      Anlage 1: „Einmal-Infusionsnadeln ja ▪ Zur Diagnostik, Sofort-/Akutbehandlung und Notfallbehandlung (Auch Portnadeln“
    • Venenverweilkanülen

      Nur eingeschränkt SSB

      Venenverweilkanülen werden in Anlage 1 nicht ausdrücklich genannt. „Braunülen“ stehen nur unter Kontrastmittel-Zubehör; ob sie als Einmal-Infusionsnadeln gelten, ist offen – im Zweifel bei der KV Nordrhein nachfragen.

      Anlage 1: „sowie Braunülen für alle Arztgruppen, die nicht zu den Radiologen, Nuklearmedizinern und Urologen gehören.“
    • Blutentnahmekanülen / -systeme

      Kein Sprechstundenbedarf

      Nadeln zur Blutentnahme sind in der Zeile „Einmal-Infusionsnadeln“ ausdrücklich ausgeschlossen.

      Anlage 1: „nein ▪ Zur Blutentnahme“
    • Einmal-Biopsienadeln

      Sprechstundenbedarf

      Inklusive Koaxialhülsen bzw. Einführhilfen und Führungsdrähte.

      Anlage 1: „Einmal-Biopsie-Nadeln ja ▪ Inkl. Coaxialhülsen bzw. Einführhülsen/-hilfen ▪ Führungsdrähte“
    • Einmal-Biopsiezangen

      Kein Sprechstundenbedarf

      Kein SSB; Abrechnung über die Kostenpauschale 40461.

      Anlage 1: „Einmal-Biopsie-Zangen nein Abrechnung erfolgt mit der Kostenpauschale 40461“
    • Einmal-Punktionsbestecke

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur für Pleura-, Leber- und Aszitespunktionen, inkl. Auffangbeutel.

      Anlage 1: „ja Für Pleura-, Leber- und Ascitespunktionen inkl. Auffangbeutel.“
    • Einmal-Punktionsnadeln

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur zur Follikelentnahme bei IVF (§ 27a SGB V) und zur diagnostischen Lumbalpunktion.

      Anlage 1: „Einmal-Punktionsnadeln ja ▪ Zur Follikelentnahme bei in-vitro-Fertilisation (IVF)“
    • Hautstanzen

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur zur Diagnostik.

      Anlage 1: „Hautstanzen ja nur zur Diagnostik“
    • Magensonden / Dünndarmsonden

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur zur Diagnostik und Sofort-/Akutbehandlung. Ernährungssonden sind kein SSB.

      Anlage 1: „Gastrointestinale Sonden ja zur Diagnostik und Sofort-/Akutbehandlung: ▪ Magensonde ▪ Dünndarmsonde“
    • Ernährungssonden

      Kein Sprechstundenbedarf

      Ernährungssonden sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „nein Ernährungssonde“
    • Drainageschläuche / Wunddrainage

      Sprechstundenbedarf

      Zur Wunddrainage inkl. Schläuche, Faltbälge und Wechselflasche; Wechselflasche bei arthroskopischen Eingriffen kein SSB.

      Anlage 1: „Drainageschläuche ja ▪ Zur Wunddrainage ▪ Inkl. Schläuche, Faltbälge, Wechselflasche“
    • Einmal-Drainage-Sauggeräte

      Sprechstundenbedarf

      Zur Wunddrainage inkl. Schläuche, Faltbälge und Wechselflasche.

      Anlage 1: „Sauggeräte ja ▪ Zur Wunddrainage ▪ Inkl. Schläuche, Faltbälge, Wechselflasche“

    Desinfektions-, Reinigungs- und Pflegemittel

    • Hautantiseptikum / Hautdesinfektion am Patienten

      Sprechstundenbedarf

      Zur Anwendung am Patienten auf Haut, Schleimhaut und Wunden, nur mit den in Anlage 1 genannten Wirkstoffen (z. B. Isopropanol 70 %, Povidon-Iod, Chlorhexidin, Polihexanid, Octenidin).

      Anlage 1: „ja Desinfektionsmittel für Haut, Schleimhaut und Wunden:“
    • Wundantiseptikum

      Sprechstundenbedarf

      Antiseptika zur Anwendung an Wunden am Patienten mit den in Anlage 1 genannten Wirkstoffen sind SSB.

      Anlage 1: „ja Desinfektionsmittel für Haut, Schleimhaut und Wunden:“
    • Schleimhautantiseptikum

      Sprechstundenbedarf

      Antiseptika zur Anwendung auf der Schleimhaut des Patienten mit den in Anlage 1 genannten Wirkstoffen sind SSB.

      Anlage 1: „ja Desinfektionsmittel für Haut, Schleimhaut und Wunden:“
    • Isopropanol 70 %

      Sprechstundenbedarf

      Isopropylalkohol 70 % (auch sterilfiltriert) zur Anwendung am Patienten.

      Anlage 1: „▪ Isopropylalkohol 70% (auch sterilfiltriert)“
    • Ethanolhaltige Desinfektionsmittel (am Patienten)

      Sprechstundenbedarf

      Ethanolhaltige Desinfektionsmittel zur Anwendung am Patienten sind SSB. In der Apotheke hergestelltes (auch verdünntes) Ethanol ist kein SSB.

      Anlage 1: „▪ Ethanolhaltige Desinfektionsmittel“
    • Povidon-Iod / Iodtinktur

      Sprechstundenbedarf

      Iodtinkturen und iodhaltige Mittel wie Povidon-Iod zur Anwendung am Patienten.

      Anlage 1: „▪ Jodtinkturen, Jodhaltige Desinfektionsmittel (z.B. Polyvidon)“
    • Octenidin

      Sprechstundenbedarf

      Octenidinhaltige Mittel zur Anwendung am Patienten sind SSB.

      Anlage 1: „▪ Octenidinhaltige Arzneimittel“
    • Polihexanid

      Sprechstundenbedarf

      Polihexanidhaltige Arzneimittel zur Anwendung am Patienten sind SSB.

      Anlage 1: „▪ Polihexanid- und Chlorhexidinhaltige Arzneimittel“
    • Polihexanid-Wundspüllösung

      Nur eingeschränkt SSB

      0,02–0,04 % nur bei infizierten Wunden. Medizinprodukte, die nicht in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie stehen, nur wenn kein Fertigarzneimittel oder Anlage-V-Produkt verfügbar ist.

      Anlage 1: „▪ Polihexanid Wundspüllösung 0,02 bis 0,04-prozentig bei infizierten Wunden“
    • Chlorhexidin

      Sprechstundenbedarf

      Chlorhexidinhaltige Arzneimittel zur Anwendung am Patienten sind SSB.

      Anlage 1: „▪ Polihexanid- und Chlorhexidinhaltige Arzneimittel“
    • Wasserstoffperoxid 3 %

      Sprechstundenbedarf

      Wasserstoffperoxid 3 % zur Anwendung am Patienten.

      Anlage 1: „▪ Wasserstoffperoxid 3%“
    • Wundbenzin

      Sprechstundenbedarf

      Wundbenzin ist in der Positivliste ausdrücklich genannt.

      Anlage 1: „▪ Wundbenzin“
    • Ethacridinlösung

      Sprechstundenbedarf

      Ethacridinhaltige Lösungen zur Anwendung am Patienten sind SSB.

      Anlage 1: „▪ Ethacridinhaltige Lösungen“
    • Kresol / quartäre Ammoniumverbindungen

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur für gynäkologische und urologische Verrichtungen.

      Anlage 1: „▪ Mittel auf Kresolgrundlage oder sonstige quartäre Ammoniumbasen nur bei gynäkologischen und urologischen Verrichtungen“
    • Alkoholtupfer

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur für den Notfallkoffer; außerhalb des Notfallkoffers kein SSB.

      Anlage 1: „▪ Alkoholtupfer nur für den Notfallkoffer“
    • Äther

      Kein Sprechstundenbedarf

      Äther ist ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „nein ▪ Äther“
    • Händedesinfektionsmittel

      Kein Sprechstundenbedarf

      Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion von Arzt, Praxispersonal oder Patient gehören laut Anlage 1 nicht zum SSB.

      Anlage 1: „zur Händedesinfektion des Arztes bzw. Praxis- personals sowie des Patienten verwendet werden, gehören“
    • Flächendesinfektion

      Kein Sprechstundenbedarf

      Desinfektionsmittel zur Reinigung oder Pflege der Praxisräume gehören laut Anlage 1 nicht zum SSB.

      Anlage 1: „Soweit Desinfektionsmittel zur Reinigung oder Pflege ärztlicher Instrumente, Apparaturen und der Praxis- räume“
    • Instrumentendesinfektion

      Kein Sprechstundenbedarf

      Desinfektionsmittel zur Reinigung oder Pflege ärztlicher Instrumente und Apparaturen gehören laut Anlage 1 nicht zum SSB.

      Anlage 1: „Soweit Desinfektionsmittel zur Reinigung oder Pflege ärztlicher Instrumente, Apparaturen und der Praxis- räume“

    Diagnostika, Diagnosebedarf, Laborbedarf

    • Urinteststreifen

      Nur eingeschränkt SSB

      Testmaterialien nur zum Nachweis von Eiweiß und/oder Zucker sowie zur pH-Bestimmung im Harn; außerdem Testmaterialien für Untersuchungen nach GOP 32033 und 32880.

      Anlage 1: „▪ Nur für den Nachweis von Eiweiß und/oder Zucker sowie die Bestimmung des pH-Wertes im Harn“
    • Mundspatel

      Sprechstundenbedarf

      Unsterile Holz- und Kunststoffmundspatel für Untersuchungen im Mund-Rachen-Raum.

      Anlage 1: „Mundspatel ja ▪ Unsterile Holzmundspatel ▪ Kunststoffmundspatel für Untersuchungen im Mund- Rachenraum.“
    • Sterile Spatel / Spatel für gynäkologische Abstriche

      Kein Sprechstundenbedarf

      Sterile Mundspatel und Spatel für gynäkologische Abstriche sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „nein ▪ Sterile Mundspatel ▪ für gynäkologische Abstriche“
    • Watteträger (Abstrichtupfer)

      Sprechstundenbedarf

      Für Abstriche, auch gynäkologische Vaginalabstriche.

      Anlage 1: „Watteträger ja ▪ Watteträger für Abstriche ▪ inkl. gynäkologische Vaginal-Abstriche“
    • Watteträger für Zytologie / Krebsvorsorge

      Kein Sprechstundenbedarf

      Watteträger für gynäkologische Abstriche zur Zytologie oder für Vorsorgeuntersuchungen sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „nein ▪ Für gynäkologische Abstriche zur Zytologie bzw. ▪ für Vorsorgeuntersuchungen“
    • Fluorescein (Augentropfen / Teststreifen)

      Nur eingeschränkt SSB

      Augentropfen und Teststreifen nur in der Augenheilkunde. Fluorescein-Ampullen sind kein SSB.

      Anlage 1: „Fluorescein ja Als Augentropfen und Teststreifen nur in der Augenheilkunde. nein Ampullen“
    • Essigsäure 3–5 %

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur Gynäkologie zur Abklärungskolposkopie, auch als Defektur.

      Anlage 1: „ja Für die Fachgruppe Gynäkologie zur Abklärungskolposkopie, auch als Defektur“
    • Lugolsche Lösung

      Sprechstundenbedarf

      Iod-Kaliumiodid-Lösung zur Sichtbarmachung veränderter Zellen.

      Anlage 1: „Lugolsche Lösung ja zur Sichtbarmachung von veränderten Zellen“
    • Tuberkulosetest

      Sprechstundenbedarf

      „Mittel zur Tuberkuloseerkennung“ sind SSB.

      Anlage 1: „Mittel zur Tuberkuloseerkennung ja“
    • Testsubstanzen für Funktionstests

      Sprechstundenbedarf

      Substanzen für Funktions- und Provokationstests sowie Stimulations- und Suppressionstests (z. B. TRH-Test, Methacholin).

      Anlage 1: „Testsubstanzen ja ▪ Substanzen die bei Funktionsprüfungen appliziert werden“
    • Glukose für oGTT

      Nur eingeschränkt SSB

      Glukose-Monohydrat, von der Apotheke in Einzelportionen abgefasst. Fertiglösung nur als NRF-Defektur unter den in Anlage 1 genannten Bedingungen. Glukose-Fertigpräparate mit Geschmack sind kein SSB.

      Anlage 1: „▪ Glukose-Monohydrat für den oralen Glukosetoleranz- Test, von der Apotheke als Defektur in Einzelportionen“
    • Allergietestsubstanzen

      Kein Sprechstundenbedarf

      Substanzen zur Allergietestung sind kein SSB, soweit sie nach EBM Kapitel 40.7 über die GOP abgegolten sind.

      Anlage 1: „▪ Substanzen zur Allergietestung die gemäß EBM Kapitel 40.7 über die GOP abgegolten sind“
    • Atemtests (Zucker-, Helicobacter-Atemtest)

      Kein Sprechstundenbedarf

      Zucker-Atemtests (EBM 02401) und Helicobacter-Test (EBM 02400) sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „i. V. m. EBM-Nr. 02401 (H2-Atemtest) ▪ Helicobacter pylorii-Test i. V. m. EBM-Nr. 02400“
    • Methylenblau

      Nur eingeschränkt SSB

      Zugelassene Arzneimittel als Antidot und zur Vitalfärbung, zur Anfärbung von Fistelgängen und Tubendurchgängigkeitsprüfung. Für Laborzwecke kein SSB.

      Anlage 1: „Methylenblau ja ▪ Nur zugelassene Arzneimittel als Antidot sowie zur Vitalfärbung“
    • D-Dimer-Test

      Kein Sprechstundenbedarf

      D-Dimer-Tests sind kein SSB (Ausschluss von Venenthrombosen gemäß GOP 32212).

      Anlage 1: „D-Dimer nein Zum Ausschluss von Venenthrombosen gemäß GOP 32212.“

    Arzneimittel

    • Salicylsäure-Pflaster (Hühneraugenpflaster)

      Kein Sprechstundenbedarf

      Salicylsäurepflaster sind unter „Ätzmittel/Warzenmittel“ ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „▪ Pflaster: z.B. mit Salicylsäure“
    • Kontrastmittel-Zubehör

      Nur eingeschränkt SSB

      Spritzenkolben, Spiralschläuche, Y-Verbinder, Patientenendschläuche, Rückschlagventile u. a. für alle Arztgruppen außer Radiologen, Nuklearmedizinern und Urologen (bei diesen mit SNR 92820 abgegolten). Mini Spikes kein SSB.

      Anlage 1: „Kontrastmittel-Zubehör ja Spritzenkolben/Einbringsets, Spiralschläuche, Y-Verbinder,“
    • Adrenalin (Notfall)

      Nur eingeschränkt SSB

      Adrenalin-Ampullen/-Durchstechflaschen und Adrenalin zur Inhalation für Notfälle. Produkte zur Anwendung durch den Patienten (z. B. Fertigpens) sind kein SSB.

      Anlage 1: „Adrenalin bei Notfällen ja ▪ Adrenalin-Ampullen /-Durchstechflaschen ▪ Adrenalin zur Inhalation“
    • Adrenalin-Fertigpen (Anaphylaxie-Besteck)

      Kein Sprechstundenbedarf

      Komplettbestecke für den Patientengebrauch wie Adrenalin-Fertigpens sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „Beispiele: Adrenalin Fertigpens (Anaphylaxie-Bestecke).“
    • Schmerzmittel (Analgetika)

      Nur eingeschränkt SSB

      Schnell wirkende Präparate zur Sofortanwendung, Schmerztherapie bei Narkose, Betäubungsmittel, Sumatriptan-Ampullen/-Pens. Nicht: orale COX-2-Hemmer, Depot-/Retardformen, transdermale Systeme, Externa.

      Anlage 1: „ja ▪ Ausschließlich schnell wirksame Präparate zur Sofortanwendung“
    • Warzenmittel / Ätzmittel

      Nur eingeschränkt SSB

      Salicyl- und Milchsäurelösungen, hochkonzentrierte Trichloressigsäure (ca. 30 %). Nicht: Fertigpräparate zur Kryotherapie von Warzen, Salicylsäurepflaster.

      Anlage 1: „Ätzmittel / Warzenmittel ja ▪ Salicylsäure- und Milchsäure-Lösungen“
    • Notfallspray / Antiasthmatika

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur sofort wirksame Dosieraerosole und Injektabilia zur Sofortanwendung im Akutfall sowie zur Lungenfunktionsprüfung. Kortisonhaltige Dosieraerosole und Kombinationen mit verzögert wirkenden Bestandteilen sind kein SSB.

      Anlage 1: „▪ Nur sofort wirksame Dosieraerosole und injizierbare Darreichungsformen“
    • Antibiotika

      Nur eingeschränkt SSB

      Ausschließlich im Rahmen der Sofort-/Akutbehandlung (Notfall oder Sofort-Indikation) und als perioperative Single-Shot-Prophylaxe; für den Notfallkoffer einzelne Tabletten.

      Anlage 1: „Antibiotika ja ▪ Ausschließlich im Rahmen der Sofort-/Akutbehandlung (Notfallversorgung oder Sofort-Indikation)“
    • Insulin (Notfall)

      Nur eingeschränkt SSB

      Insulin nur für Notfälle zur Überwindung lebensbedrohlicher Zustände. Insulinanaloga, Verzögerungs-/Langzeitinsuline und orale Antidiabetika sind kein SSB.

      Anlage 1: „Antidiabetika ja ▪ Insulin für den Notfall verordnungsfähig zur Überwindung eines lebensbedrohlichen Zustands“
    • Orale Antidiabetika

      Kein Sprechstundenbedarf

      Orale Antidiabetika sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „▪ orale Antidiabetika“
    • Antidote

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur die in Anlage 1 genannten Notfall-Antidote (z. B. Naloxon, Flumazenil, Atropin, Aktivkohle, Acetylcystein bei Paracetamolvergiftung, Glucagon, Vitamin K, Sugammadex).

      Anlage 1: „Antidote ja ▪ Nur ausgewiesene Notfallmittel:“
    • Antiemetika (Mittel gegen Übelkeit)

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur im Akut-/Notfall und im Zusammenhang mit Operationen, nur parenteral (andere Formen bei Säuglingen und Kleinkindern). Nicht: Reisekrankheit, Setrone bei geplanter Chemotherapie, Scopolaminpflaster.

      Anlage 1: „Antiemetika/Prokinetika ja ▪ Nur für Akut- und Notfälle“
    • Antiepileptika (Notfall)

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur Phenytoin und Valproinsäure parenteral für Akut-/Notfälle; parenteral beim Status epilepticus bei Kindern. Einzelne Tabletten nur im Notdienst (v. a. bei unbekannten Patienten).

      Anlage 1: „Antiepileptika ja ▪ Nur Phenytoin und Valproinsäure parenteral für Akut-/ Notfälle.“
    • Heparin (Thromboseprophylaxe)

      Nur eingeschränkt SSB

      Heparine/niedermolekulare Heparine nur als einmaliges Sofort-Therapeutikum am Tag der Verletzung oder OP. Therapie über mehr als einen Tag nur als Einzelverordnung auf den Namen des Patienten.

      Anlage 1: „(nur als einmaliges Sofort-Therapeutikum am Tag der Verletzung bzw. Operation)“
    • Antihistaminika

      Nur eingeschränkt SSB

      Injektionslösung zur Akut-/Notfallbehandlung; Tropfen/Saft nur für Kinder mit starken Symptomen bei Hyposensibilisierung oder Allergietestung; H2-Blocker als Prämedikation unter den genannten Bedingungen.

      Anlage 1: „Antihistaminika ja ▪ Zur Akut- und Notfallbehandlung als Injektionslösung“
    • Antitussiva (Hustenmittel)

      Nur eingeschränkt SSB

      Im Akut-/Notfall und bei Bronchoskopie (z. B. Codein, Dihydrocodein, Noscapin, Dextromethorphan, Pentoxyverin). Depot-/Retardpräparate und pflanzliche Mittel sind kein SSB.

      Anlage 1: „Antitussiva ja ▪ In Akut-/ Notfällen ▪ bei pulmonologischen Untersuchungen (Bronchoskopie)“
    • Antidepressiva

      Kein Sprechstundenbedarf

      Antidepressiva sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „Antidepressiva nein“
    • Akne-Mittel

      Kein Sprechstundenbedarf

      Akne-Mittel (topisch und systemisch) sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „Akne-Mittel topisch, systemisch nein“
    • Mittel gegen Durchfall

      Kein Sprechstundenbedarf

      Antidiarrhoika sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „Antidiarrhoika nein“
    • Beruhigungsmittel (Benzodiazepine)

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur zur Narkosevorbereitung, bei diagnostischen oder endoskopischen Maßnahmen oder im Akut-/Notfall. Schlafmittel und Z-Substanzen sind kein SSB.

      Anlage 1: „Beruhigungsmittel ja Ausschließlich zur Vorbereitung von Narkosen, diagnostischen“
    • Schlafmittel

      Kein Sprechstundenbedarf

      Schlafmittel und Z-Substanzen (z. B. Zopiclon, Zolpidem) sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „nein ▪ Schlafmittel ▪ Z-Substanzen (z.B. Zopiclon, Zolpidem)“
    • Blutstillende Mittel

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur zur Sofort-/Akut-/Notfallbehandlung, z. B. Eisen(III)-chlorid-Lösung (auch als Defektur). Silbernitrat-Ätzstift ist kein SSB.

      Anlage 1: „Blutstillungsmittel ja ▪ Ausschließlich Arzneimittel im Rahmen der Sofort- /Akutbehandlung (Notfallversorgung)“
    • Silbernitrat-Ätzstift

      Kein Sprechstundenbedarf

      Der Silbernitrat-Ätzstift ist unter Blutstillungsmitteln ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „nein ▪ Silbernitrat-Ätzstift“
    • Calcium (parenteral)

      Nur eingeschränkt SSB

      Parenteral zur Sofort-/Akut-/Notfallbehandlung. Kombinationspräparate sind kein SSB.

      Anlage 1: „Calcium ja In parenteraler Form zur Sofort-/Akutbehandlung (Notfall). nein Kombinationspräparate“
    • Salben und Externa (Dermatika)

      Nur eingeschränkt SSB

      Zur Erstbehandlung im Akut-/Notfall, z. B. antibiotika- oder kortisonhaltige Salben, Lokalanästhetika, PVP-Iod-Salbe, Panthenol, Zinkpaste/-salbe, Vaseline. Nicht: Aknemittel, diclofenachaltige Mittel, Heparin-Externa.

      Anlage 1: „Dermatika, Externa ja Zur Erstbehandlung im Akut- und Notfall:“
    • Diclofenac-Gel / Schmerzsalbe

      Kein Sprechstundenbedarf

      Diclofenachaltige Externa sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „▪ Diclofenachaltige Mittel, Heparine und weitere Externa, die nach der Arzneimittel-Richtlinie ausgeschlossen sind“
    • Diuretika (parenteral)

      Nur eingeschränkt SSB

      Parenteral perioperativ und im Notfall. Orale Formen sind kein SSB.

      Anlage 1: „Diuretika ja ▪ In parenteraler Zubereitung perioperativ ▪ für Notfälle nein Orale Darreichungsformen“
    • Durchblutungsfördernde Mittel

      Kein Sprechstundenbedarf

      Durchblutungsfördernde Mittel (z. B. Pentoxifyllin, durchblutungsfördernde Salben) sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „Durchblutungsfördernde Mittel nein“
    • Simeticon (Entschäumer)

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur zur Vorbereitung diagnostischer Maßnahmen oder Eingriffe in der Praxis.

      Anlage 1: „Entschäumer ja Simethicon (wenn diese zur Vorbereitung von diagnostischen Maßnahmen oder Eingriffen in der Praxis“
    • Gleitgel

      Sprechstundenbedarf

      Gleitmittel, auch mit Zusatz eines Anästhetikums. Instrumentengele sind kein SSB.

      Anlage 1: „Gleitmittel / Gleitgele ja Gleitmittel, auch solche mit Zusatz eines Anästhetikums.“
    • Instrumentengel

      Kein Sprechstundenbedarf

      Instrumentengele sind unter Gleitmittel ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „nein Instrumentengele“
    • Glukoselösung (Infusion)

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur im Rahmen der Sofort-/Akutbehandlung.

      Anlage 1: „Infusionslösung ja Ausschließlich im Rahmen der Sofort-/Akutbehandlung.“
    • Kochsalzlösung 0,9 %

      Nur eingeschränkt SSB

      Als Infusion zur Kreislaufstabilisierung/Volumensubstitution (ab 500 ml, bei geringem Körpergewicht weniger), als Spüllösung, für nuklearmedizinische Verrichtungen und COVID-19-Impfungen. Fertigspritzen und Arthroskopie-Spüllösungen sind kein SSB.

      Anlage 1: „▪ Als Spüllösung ▪ Für nuklearmedizinische Verrichtungen ▪ Für COVID-19-Impfungen“
    • NaCl-Fertigspritzen

      Kein Sprechstundenbedarf

      Fertigspritzen mit Kochsalzlösung sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „Kap. 40 EBM, ▪ Fertigspritzen“
    • Infusionslösungen (Elektrolytlösungen)

      Nur eingeschränkt SSB

      Zur Kreislaufstabilisierung/Volumensubstitution (ab 500 ml) und zur Korrektur von Körperflüssigkeiten; Elektrolyt- und Kohlenhydrat-Basislösungen. Nicht: HAES/HES, Fettemulsionen, Lösungen zur parenteralen Ernährung, Hörsturz-/Tinnitus-Infusionen.

      Anlage 1: „▪ Elektrolyt- und Kohlenhydrat-Basislösungen (Glukose, Kochsalz (NaCl 0,9%))“
    • Impfstoffe

      Nur eingeschränkt SSB

      Nach Schutzimpfungs-Richtlinie und regionaler Impf- und Impfstoffvereinbarung; nicht zusammen mit SSB auf einem Rezept. Reise- und Satzungsimpfungen außerhalb der Impfvereinbarung sind kein SSB.

      Anlage 1: „▪ Die Verordnung von Impfstoffen erfolgt unter Be- rücksichtigung der Schutzimpfungsrichtlinie“
    • Tetanus-Immunglobulin

      Nur eingeschränkt SSB

      SSB, aber nicht, wenn ein anderer Kostenträger zuständig ist (z. B. Unfallversicherung).

      Anlage 1: „nein Tetanus-Immunglobulin bei Zuständigkeit eines anderen Kostenträgers, z.B. Unfallversicherungsträger.“
    • Anti-D-Immunglobulin

      Nur eingeschränkt SSB

      Zur Rhesusprophylaxe im Notfall.

      Anlage 1: „▪ Anti-D-Immunglobulin zur Rhesusprophylaxe im Notfall“
    • Nirsevimab (RSV-Prophylaxe)

      Nur eingeschränkt SSB

      Für Neugeborene und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

      Anlage 1: „▪ Nirsevimab für Neugeborene und Säuglinge in der ersten RSV-Saison gemäß den gesetzlichen Vorgaben“
    • Kardiaka / Nitrospray (Notfall)

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur zur Akut-/Sofortbehandlung, im Notfall oder in Zusammenhang mit einem Eingriff, als Infusion/Injektion, Zerbeißkapsel, Spray oder Tropfen. Tablettenformen sind kein SSB.

      Anlage 1: „▪ als Infusionslösung /Injektion ▪ als Zerbeiß-Kapseln ▪ als Spray“
    • Kontrastmittel

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur unter Beachtung der Zuschlagsgewinner aus Ausschreibung/Open-House-Verfahren; kein SSB, soweit mit der Untersuchungsgebühr abgegolten.

      Anlage 1: „nein Soweit sie mit der Gebühr für die Untersuchung gemäß der jeweiligen Gebührenordnung abgegolten sind.“
    • Kortison (parenteral)

      Nur eingeschränkt SSB

      Parenteral (i. v., intrafokal, intraartikulär) im Notfall oder zur Sofort-/Akutbehandlung; andere Formen nur bei Kindern. Intramuskuläre Gabe und Langzeittherapie sind kein SSB.

      Anlage 1: „Kortikoide ja Parenteral (intravenös/intrafokal/intraartikulär)“
    • Abführmittel

      Nur eingeschränkt SSB

      Zur Vorbereitung diagnostischer Maßnahmen oder Operationen; in der Pädiatrie auch zur Sofortanwendung in der Praxis.

      Anlage 1: „Laxantien/ Abführmittel ja ▪ Zur Vorbereitung von diagnostischen Maßnahmen oder operativen Eingriffen“
    • Lokalanästhetika (z. B. Lidocain)

      Sprechstundenbedarf

      Lokal-, Leitungs- und Tropfanästhetika sind SSB (Anlage 1 nennt die Wirkstoffgruppe, keine Einzelwirkstoffe). Nicht für Katarakt-OPs der Augenärzte (SNR 99555).

      Anlage 1: „ja ▪ Lokalanästhetika ▪ Leitungsanästhetika“
    • Narkosemittel

      Sprechstundenbedarf

      Mittel zur i.v. und rektalen Narkose sowie Inhalationsnarkotika. Nicht für Katarakt-OPs der Augenärzte (SNR 99555); Dexamethason/Setrone zur Zytostatikatherapie kein SSB.

      Anlage 1: „▪ Mittel zur i.v. Narkose und zur rektalen Narkose ▪ Tropfanästhesie ▪ Inhalationsnarkotika“
    • Magensäurehemmer

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur H2-Blocker zur Narkosevorbereitung und Natriumcitrat bei Aspirationsgefahr unter den genannten Bedingungen. Protonenpumpenhemmer sind kein SSB.

      Anlage 1: „▪ H2-Antihistaminika zur Narkosevorbehandlung vor größeren im Notfall durchgeführten operativen Eingriffen“
    • Medizinischer Sauerstoff

      Nur eingeschränkt SSB

      Sauerstoff zur Beatmung (Narkose, Notfälle). Nicht: hyperbare Sauerstofftherapie und Flaschenkosten (Miete, Pfand, Transport, Wartung, Ventile).

      Anlage 1: „▪ Sauerstoff zur Beatmung (zur Narkose und in Notfällen)“
    • Flüssigstickstoff (Kryotherapie)

      Sprechstundenbedarf

      Gase zur Kryotherapie (flüssiger Stickstoff, Lachgas, Kohlensäureschnee) sind SSB. Fertigpräparate zur Warzenvereisung sind kein SSB.

      Anlage 1: „▪ Kryotherapie: flüssiger Stickstoff, Lachgas, Kohlensäureschnee“
    • Sumatriptan (Migräne-Notfall)

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur Sumatriptan-Ampullen/-Pens zur Akut-/Notfallbehandlung. Andere Triptane, Mutterkornalkaloide und monoklonale Antikörper sind kein SSB.

      Anlage 1: „Migränemittel ja Sumatriptan-Ampullen/Fertigpen ausschließlich im Rahmen der Sofort-/ Akutbehandlung“
    • Glucagon (Hypoglykämie)

      Nur eingeschränkt SSB

      Glucagon als HypoKit ist SSB. Glucagon als Nasenspray oder Nasenpulver ist kein SSB.

      Anlage 1: „ja Glucagon als HypoKit nein Glucagon als Nasenspray oder Nasenpulver“
    • Muskelrelaxantien

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur im Zusammenhang mit Narkosen oder parenteral im Akut-/Notfall. Orale Mittel (z. B. Methocarbamol) sind kein SSB.

      Anlage 1: „Muskelrelaxantien ja Nur im Zusammenhang mit Anästhesieleistungen oder für Akut-/ Notfälle in parenteraler Form.“
    • Nasentropfen / Nasenspray (abschwellend)

      Nur eingeschränkt SSB

      Zur Diagnostik und Akutbehandlung, z. B. Xylometazolin, Oxymetazolin, Naphazolin, Tetracain. Kochsalz- und pflanzliche Nasenmittel sind kein SSB.

      Anlage 1: „ja ▪ Zur Diagnostik und Sofort-/ Akutbehandlung ▪ Xylometazolin“
    • Neuroleptika (parenteral)

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur parenteral im Akut- und Notfall. Orale Formen und Depotformen sind kein SSB.

      Anlage 1: „Neuroleptika ja In Akut- und Notfällen parenteral.“
    • Augentropfen (Ophthalmika)

      Nur eingeschränkt SSB

      Kortison-/Antibiotika-Präparate ohne weitere Bestandteile, Mydriatika, Miotika, Fluorescein(-Oxybuprocain)-AT; bei Glaukom nur Pilocarpin und Acetazolamid. Viskoelastika und Mittel für Katarakt-OPs (SNR 99555) sind kein SSB.

      Anlage 1: „Ophthalmika ja ▪ Kortison- und/oder Antibiotikahaltige Präparate ohne weitere Bestandteile“
    • Ohrentropfen (Otologika)

      Nur eingeschränkt SSB

      Kortison- und/oder Antibiotika-Präparate ohne weitere Bestandteile, nur gemäß Fachinformation; Gentamicin-/Betamethason-Dermatika bei Gehörgangsentzündung.

      Anlage 1: „Otologika/ Ohrenmittel ja ▪ Kortison- und/oder Antibiotikahaltige Präparate ohne weitere Bestandteile“
    • Spasmolytika (krampflösende Mittel)

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur im Rahmen der Sofort-/Akutbehandlung (Notfall); auch diagnostisch gemäß Fachinformation.

      Anlage 1: „Spasmolytika ja ▪ Spasmolytika ausschließlich im Rahmen der Sofort- /Akutbehandlung (Notfallversorgung)“
    • Spüllösungen

      Nur eingeschränkt SSB

      Bei Sofort-/Akutbehandlung, im Notfall und zur Wundversorgung. Nicht bei Arthroskopien, zur Optikspülung bei Endoskopien und bei Katarakt-OPs.

      Anlage 1: „Spüllösungen ja ▪ Im Rahmen der Sofort-/Akutbehandlung und bei Notfällen ▪ zur Wundversorgung“
    • Sklerosierungsmittel

      Nur eingeschränkt SSB

      Ausschließlich zur Verödung von Varizen und Hämorrhoiden.

      Anlage 1: „Sklerosierungsmittel ja Ausschließlich zur Varizen- und Hämorrhoidenverödung.“
    • Vaginalcreme

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur im Zusammenhang mit einem Pessarwechsel.

      Anlage 1: „Vaginalcremes/ -salben ja Nur im Zusammenhang mit dem Pessar-Wechsel.“
    • Vitamin K

      Nur eingeschränkt SSB

      Bei Neugeborenen zur Prophylaxe im Rahmen der U-Untersuchungen; im Notfall bei Vitamin-K-Mangelblutung (INR über 5).

      Anlage 1: „Vitamin K ja ▪ Bei Neugeborenen im Falle einer notwendigen Prophylaxe im Rahmen der U-Untersuchungen“
    • Aqua bidest

      Kein Sprechstundenbedarf

      Aqua bidest gehört zu den allgemeinen Praxiskosten und ist kein SSB.

      Anlage 1: „Wasser: Aqua bidest nein Allgemeine Praxiskosten“
    • Destilliertes Wasser

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur für augen-, lungen-, HNO-ärztliche und urologische Verrichtungen; nicht für Inhalationen.

      Anlage 1: „Wasser, destilliert ja Nur für augen-, lungen-, HNO-ärztliche und urologische Verrichtungen.“
    • Steriles Wasser (Aqua ad injectabilia)

      Nur eingeschränkt SSB

      Zur Herstellung zulässiger Parenteralia, für Spülungen bei Augenverletzungen und zum Befeuchten von Wundverbänden. Nicht zum Spülen von Instrumenten und Apparaturen.

      Anlage 1: „Wasser, steril ja ▪ zur Herstellung von im SSB zulässigen Parenteralia“
    • Wehenwirksame Mittel

      Nur eingeschränkt SSB

      Wehenerregende und wehenhemmende Präparate nur zur Sofortanwendung im Notfall. Mittel zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch sind kein SSB.

      Anlage 1: „Wehenwirksame Mittel ja ▪ Wehenerregende und wehenhemmende Präparate zur Sofortanwendung im Notfall.“
    • Homöopathische / anthroposophische Mittel

      Kein Sprechstundenbedarf

      Mittel der besonderen Therapierichtungen (z. B. Homöopathie, Anthroposophie) sind laut Hinweis 6 kein SSB.

      Anlage 1: „6. Mittel der besonderen Therapierichtungen stellen keinen Sprechstundenbedarf dar“

    Urologischer Bedarf

    • Blasenkatheter (Einmal-/Dauerkatheter)

      Nur eingeschränkt SSB

      Einmalkatheter sowie Dauer-/Verweilkatheter nur bei akutem Harnverhalt.

      Anlage 1: „Einmalkatheter, Dauer-/Verweilkatheter ja Bei akutem Harnverhalt“
    • Suprapubischer Katheter / Wechselsets

      Kein Sprechstundenbedarf

      Suprapubische Katheter, Punktionsbestecke, Wechseldrähte und Wechselsets sind mit der Pauschale nach SNR 99533 abgegolten.

      Anlage 1: „nein Hinweis/Begründung: Mit der Pauschale nach der SNR 99533 abgegolten“
    • Harnleiterschienen / Ureterschienen

      Nur eingeschränkt SSB

      Harnleiterschienen und Ureter-Verweilschienen nur im Notfall.

      Anlage 1: „Harnleiterschienen ja im Notfall“
    • Führungsdrähte für urologische Katheter

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur im Notfall; nicht für suprapubische Katheter.

      Anlage 1: „urologische Katheter ja im Notfall nein suprapubischer Katheter“
    • Kinder-Urinbeutel (Klebebeutel)

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur Kinder-Urinklebebeutel zur Uringewinnung in der Praxis bei kleinen Kindern.

      Anlage 1: „ja Kinder-Urinklebebeutel zur Gewinnung von Urin in der Praxis“
    • Urinbeutel (mit Ablauf / zur Mitgabe)

      Kein Sprechstundenbedarf

      Urinauffangbeutel mit Ablauf, Urinbeutel zur Mitgabe nach Hause und Inkontinenz-Urinbeutel sind kein SSB.

      Anlage 1: „nein ▪ Urinauffangbeutel mit Ablauf ▪ Urinbeutel zur Mitgabe nach Hause“
    • Nephrostomie-Katheter

      Kein Sprechstundenbedarf

      Nephrostomie-Katheter sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „Nephrostomie-Katheter nein“
    • Urodynamik-Katheter und Zubehör

      Kein Sprechstundenbedarf

      Urodynamik-Katheter und Zubehör sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „Urodynamik-Katheter und Zubehör nein“

    Instrumente, Geräte und Zubehör

    • Pinzetten / Einmalpinzetten

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Pinzetten / Einmalpinzetten“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.

      Anlage 1: „Pinzetten / Einmalpinzetten nein“
    • Verbandschere

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Verbandschere“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.

      Anlage 1: „Verbandschere nein“
    • Skalpelle / Messer

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Messer, Shaver“ sind ausdrücklich kein SSB. Skalpelle werden in Anlage 1 nicht gesondert genannt.

      Anlage 1: „Messer, Shaver nein“
    • Klammerentferner

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Klammerentferner“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.

      Anlage 1: „Klammerentferner nein“
    • Einmalrasierer

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Einmalrasierer“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.

      Anlage 1: „Einmalrasierer nein“
    • Venenstauer / Stauschlauch

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Venenstauer“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.

      Anlage 1: „Venenstauer nein“
    • Zeckenzange

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Zeckenzange“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.

      Anlage 1: „Zeckenzange nein“
    • Cürette (scharfer Löffel)

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Cürette“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.

      Anlage 1: „Cürette nein“
    • Akupunkturnadeln

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Akupunkturnadeln“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.

      Anlage 1: „Akupunkturnadeln nein“
    • Inhalationsgeräte / Vernebler

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Inhalationsgeräte / Feuchtzerstäuber / Vernebler“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.

      Anlage 1: „Inhalationsgeräte / Feuchtzerstäuber / Vernebler nein“
    • Inhalierhilfen / Spacer

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Inhalierhilfen / Spacer“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.

      Anlage 1: „Inhalierhilfen / Spacer nein“
    • Ballspritze / Ohrspritze

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Ballspritze/Birnenspritze“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.

      Anlage 1: „Ballspritze/Birnenspritze nein“
    • Irrigator

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Irrigator“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.

      Anlage 1: „Irrigator nein“
    • Defibrillator-Elektroden

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Defibrilator mit Elektroden“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.

      Anlage 1: „Defibrilator mit Elektroden nein“
    • Trachealtubus

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Trachealtuben / Tubus“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.

      Anlage 1: „Trachealtuben / Tubus nein“
    • Gefäßklemme

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Gefäßklemme“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.

      Anlage 1: „Gefäßklemme nein“
    • Aderlassbesteck

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Aderlass-Bestecke“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.

      Anlage 1: „Aderlass-Bestecke nein“
    • Läusekamm

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Läusekamm“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.

      Anlage 1: „Läusekamm nein“
    • Politzerballon / Inflationsballon

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Inflationsballons / Politzerball“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.

      Anlage 1: „Inflationsballons / Politzerball nein“
    • Clips zur Blutstillung

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Clips zur Blutstillung“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt. Abrechnung über die Kostenpauschale 40462.

      Anlage 1: „Clips zur Blutstillung nein Abrechnung erfolgt mit der Kostenpauschale 40462“
    • Polypektomieschlingen

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Polypektomieschlingen“ ist im Abschnitt Instrumente, Geräte und Zubehör ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt. Abrechnung über die Kostenpauschale 40460.

      Anlage 1: „Polypektomieschlingen nein Abrechnung erfolgt mit der Kostenpauschale 40460“
    • Epistaxis-Ballonkatheter

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur im Rahmen der Akutbehandlung in der Praxis, für sonst nicht stillbare Blutungen im Einzelfall.

      Anlage 1: „Epistaxis Ballonkatheter ja im Rahmen der Akutbehandlung in der Praxis, nur für sonst nicht stillbare Blutungen“

    Gefäße

    • Kanülenabwurfbehälter

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Kanülensammler / Abfallbehälter zur Entsorgung“ ist im Abschnitt Gefäße ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.

      Anlage 1: „Kanülensammler / Abfallbehälter zur Entsorgung nein“
    • Nierenschalen

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Nierenschalen“ ist im Abschnitt Gefäße ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.

      Anlage 1: „Nierenschalen nein“
    • Leere Gefäße / Probengefäße / Urinbecher

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Gefäße leer / mit Verschluss“ ist im Abschnitt Gefäße ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.

      Anlage 1: „Gefäße leer / mit Verschluss nein“
    • Blutkulturflaschen

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Blutkulturflaschen“ ist im Abschnitt Gefäße ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.

      Anlage 1: „Blutkulturflaschen nein“
    • Leerspender / Spenderflaschen

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Leerspender“ ist im Abschnitt Gefäße ausdrücklich als nicht verordnungsfähig aufgeführt.

      Anlage 1: „Leerspender nein“

    Sonstiger Bedarf

    • Augenklappe / Uhrglasverband

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur für Notfälle.

      Anlage 1: „Uhrglasverbände, Augenklappe ja für Notfälle“
    • Dreiecktuch / Armtragetuch

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur nach ambulanten Operationen; für andere Zwecke kein SSB.

      Anlage 1: „Nach ambulanten Operationen. nein Für andere Zwecke als nach ambulanten Operationen.“
    • OP-Abdecktücher

      Kein Sprechstundenbedarf

      Abdecktücher sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „Abdecktücher nein“
    • Bauchtücher

      Kein Sprechstundenbedarf

      Bauchtücher sind ausdrücklich kein SSB (auch nicht aus Verbandmull).

      Anlage 1: „Bauchtücher nein“
    • Mandrins / Verschlussstopfen

      Nur eingeschränkt SSB

      Zum Verschluss von Kanülen, die als Zugang erhalten bleiben und wiederverwendet werden, bei entsprechenden Patientengegebenheiten.

      Anlage 1: „Mandrins, Verschlussstopfen ja Bei entsprechenden Patientengegebenheiten“
    • Sterilisationsverpackung

      Kein Sprechstundenbedarf

      „Sterilisationspapier“ ist ausdrücklich kein SSB. Andere Sterilgutverpackungen (Folien, Beutel) sind nicht aufgeführt und damit ebenfalls kein SSB.

      Anlage 1: „Sterilisationspapier nein“
    • Erstausstattung der Praxis

      Kein Sprechstundenbedarf

      Die Erstausstattung/Grundausstattung beschafft die Praxis auf eigene Kosten; Ersatz frühestens ab dem Folgemonat nach dem ersten Quartal (§ 4 Abs. 3 Vereinbarung).

      Anlage 1: „Erstausstattung / Grundausstattung der Praxis nein“
    • Ersatz für abgelaufene Artikel

      Kein Sprechstundenbedarf

      Ersatzbedarf für abgelaufene Artikel ist ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „Ersatzbedarf für abgelaufene Artikel nein“
    • Batterien

      Kein Sprechstundenbedarf

      Batterien sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „Batterien nein“
    • Pappmundstücke (Lungenfunktion)

      Kein Sprechstundenbedarf

      Pappmundstücke sind ausdrücklich kein SSB.

      Anlage 1: „Pappmundstücke nein“
    • Bergebeutel

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur bei ambulanten laparoskopischen Operationen.

      Anlage 1: „Bergebeutel ja bei ambulanten laparoskopischen Operationen“
    • Cerclage-Pessar

      Nur eingeschränkt SSB

      Ausschließlich bei Zervixinsuffizienz und drohender Frühgeburt; nicht zur Kontrazeption.

      Anlage 1: „Cerclage-Pessare ja Ausschließlich bei Zervixinsuffizienz und drohender Frühgeburt.“
    • Paukenröhrchen

      Sprechstundenbedarf

      Beim Einsatz hochpreisiger Paukenröhrchen ist die Notwendigkeit in der Patientenakte zu dokumentieren.

      Anlage 1: „Paukenröhrchen ja Beim Einsatz hochpreisiger Paukenröhrchen ist die Dokumentation ihrer Notwendigkeit“
    • Osteosynthesematerial

      Sprechstundenbedarf

      Auch bioresorbierbares Material; Werkzeugteile sind kein SSB.

      Anlage 1: „Osteosynthesematerial ja Auch bioresorbierbares Material. nein Werkzeugteile“
    • Ligaturringe

      Nur eingeschränkt SSB

      Nur bei Ösophagusvarizen und zur Mukosektomie. Für Hämorrhoiden mit der Leistung abgegolten.

      Anlage 1: „Ligatur-Ringe ja ▪ für Ösophagus-Varizen ▪ zur Mucosektomie“
    • Sets mit nicht verordnungsfähigen Bestandteilen

      Kein Sprechstundenbedarf

      Sets, die auch nur einen nicht als SSB verordnungsfähigen Artikel enthalten, sind laut Hinweis 10 kein SSB.

      Anlage 1: „10. Sets, welche Artikel enthalten, die kein Sprechstundenbedarf sind“

    Nicht in Anlage 1 aufgeführt

    • Wundnahtstreifen / Klammerpflaster

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf). Weder Wundnahtstreifen noch Klammerpflaster werden in Anlage 1 genannt.

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • Seife / Waschlotion

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • Hautpflege / Handcreme

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • Blutzuckerteststreifen

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf). Testmaterialien sind nur für Harnuntersuchungen (Eiweiß, Zucker, pH) und GOP 32033/32880 genannt.

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • Blutzuckermessgerät

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf). Geräte und Erstausstattung der Praxis sind zudem kein SSB.

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • Lanzetten / Stechhilfen

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • Ultraschallgel

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • EKG-Elektroden

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • EKG-Papier / Registrierpapier

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • Objektträger

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • Blutentnahmeröhrchen / Probenröhrchen

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf). Leere Gefäße und Nadeln zur Blutentnahme sind zudem ausdrücklich ausgeschlossen.

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • Schnelltests (z. B. CRP, Streptokokken)

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf). Ausnahmen sind nur die in Anlage 1 genannten Testmaterialien (Harn sowie GOP 32033 und 32880).

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • Untersuchungshandschuhe

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • OP-Handschuhe (sterile Handschuhe)

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • Mundschutz / medizinische Masken

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • Schutzkittel / Schutzkleidung

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • Zellstoff (Rollen, Lagen)

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf). Nur Zellstofftupfer sind unter „Tupfer“ als SSB genannt.

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • Liegenpapier / Liegenabdeckung

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • Krankenunterlagen

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • Spekula (Vaginal-/Nasenspekulum)

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • Ohrtrichter

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • Fieberthermometer / Schutzhüllen

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • Kühlkompressen / Kältepacks

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf (Praxisbedarf).

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • Kältespray / Kühlkompressen

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf, sondern Praxisbedarf.

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • Beatmungsbeutel

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf, sondern Praxisbedarf.

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • Schwangerschaftstest

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf, sondern Praxisbedarf.

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • Antigen-Schnelltests (z. B. COVID-19)

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf, sondern Praxisbedarf.

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    • Papierhandtücher

      Kein Sprechstundenbedarf

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf, sondern Praxisbedarf.

      In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit Praxisbedarf.
    So lesen Sie das Ergebnis

    Drei Antworten – und was sie für Ihre Praxis bedeuten.

    Sprechstundenbedarf

    Der Artikel steht in Anlage 1. Ihre Praxis verordnet ihn auf dem SSB-Rezept, wenn er bei mehreren gesetzlich versicherten Patienten oder für die Sofort- und Notfallbehandlung genutzt wird.

    Nur eingeschränkt SSB

    Nur unter bestimmten Bedingungen – etwa nur für die Notfallbehandlung oder nur in bestimmten Ausführungen. Lesen Sie den Hinweis zum Artikel genau.

    Kein Sprechstundenbedarf

    Praxisbedarf: Die Praxis bezahlt den Artikel selbst. Wir liefern ihn trotzdem mit – auf der Rechnung sauber vom Sprechstundenbedarf getrennt.

    Die Grundregel in Nordrhein

    Sprechstundenbedarf (SSB) sind in Nordrhein nur die Artikel, die in Anlage 1 der SSB-Vereinbarung mit „ja“ gekennzeichnet sind und bei mehr als einem gesetzlich versicherten Patienten angewendet oder für die Sofort- bzw. Notfallbehandlung vorrätig gehalten werden. Die Positivliste ist abschließend: Was dort nicht steht, darf nicht ersatzweise als SSB bezogen werden, und Artikel, die mit einer EBM-Gebühr oder Kostenpauschale abgegolten sind, gehören ebenfalls nicht dazu. Alles andere – etwa Hände-, Flächen- und Instrumentendesinfektion, Einmalspritzen oder die Erstausstattung – ist Praxisbedarf und wird von der Praxis selbst bezahlt; Mittel für einzelne Patienten werden auf deren Namen verordnet.

    Fragen zur SSB-Liste

    Kurz erklärt.

    Ihre Frage ist nicht dabei?Wir antworten persönlich – kein Callcenter, kein Ticketsystem.
    Oder unverbindlich anfragen
    Was ist Sprechstundenbedarf in Nordrhein?

    Sprechstundenbedarf sind Mittel, die in der Praxis bei mehr als einem gesetzlich versicherten Patienten angewendet oder für die Sofort- und Notfallbehandlung vorrätig gehalten werden. Welche Artikel dazu gehören, legt in Nordrhein die Anlage 1 der Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung abschließend fest.

    Sind Einmalspritzen und Kanülen Sprechstundenbedarf?

    Einmalspritzen und Aufziehkanülen sind laut Anlage 1 kein Sprechstundenbedarf – die Praxis bezahlt sie selbst. Einzelne Spezialartikel sind nur eingeschränkt verordnungsfähig; die Hinweise finden Sie oben in der Liste.

    Ist Desinfektionsmittel Sprechstundenbedarf?

    Haut- und Wundantiseptika zur Anwendung am Patienten gehören zum Sprechstundenbedarf. Hände-, Flächen- und Instrumentendesinfektion dagegen nicht – das ist Praxisbedarf.

    Was gilt, wenn ein Artikel nicht in der Liste steht?

    Die Anlage 1 ist eine abschließende Liste. Was dort nicht steht, ist kein Sprechstundenbedarf und darf nicht ersatzweise darüber bezogen werden. Fragen Sie uns gerne, wenn Sie unsicher sind.

    Wie aktuell ist die Artikelsuche?

    Die Suche basiert auf der Anlage 1 der KV Nordrhein, gültig ab 01.10.2026. Wenn die KV Nordrhein die Anlage ändert, aktualisieren wir die Liste. Maßgeblich ist immer der aktuelle Wortlaut der KV Nordrhein.

    Quelle: KV Nordrhein: Auflistung Sprechstundenbedarf – Anlage 1 der Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf, Version 2.14, gültig ab 01.10.2026 · Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung Nordrhein · abgerufen 19.10.2026

    Beispiele ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils gültige Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung der KV Nordrhein; im Zweifel kommt es auf den Einzelfall an. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

    Unverbindlich

    Lassen Sie uns über Ihre Praxis sprechen.

    Unverbindlich anfragen, anrufen oder per WhatsApp schreiben. Wir klären, was Ihre Praxis braucht.

    Fragen? Schreiben Sie uns