Was gehört 2026 zum Sprechstundenbedarf in Nordrhein?
Stand: Oktober 2026. Geprüft gegen Anlage 1 der Sprechstundenbedarfsvereinbarung Nordrhein, Version 2.14, gültig ab 1. Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
Sprechstundenbedarf (SSB) sind Arzneimittel, Verbandmittel und Verbrauchsmaterialien, die eine Vertragsarztpraxis bei mehr als einem gesetzlich versicherten Patienten anwendet oder für die Sofortbehandlung vorrätig halten muss. In Nordrhein regelt das die Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der KV Nordrhein und den Krankenkassen. Als SSB gilt nur, was in Anlage 1 dieser Vereinbarung mit „ja“ gekennzeichnet ist.
Was ist Sprechstundenbedarf?
Sprechstundenbedarf ist nach § 2 Abs. 1 der Vereinbarung auf die Artikel der Anlage 1 begrenzt, die ihrer Art nach bei mehr als einem Versicherten angewendet werden oder zur Sofortbehandlung zur Verfügung stehen müssen. Ein ersatzweiser Bezug anderer Artikel ist ausdrücklich nicht zulässig.
Die Hinweise in Anlage 1 grenzen das weiter ein:
- Kosten, die bereits durch die Gebührenordnungspositionen des EBM abgegolten sind, können nicht als SSB verordnet werden.
- Sofort- bzw. Akutbehandlung meint Mittel, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Behandlung angewendet werden und von denen üblicherweise nur ein geringer Teil einer Handelspackung verbraucht wird.
- Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist bei jeder SSB-Verordnung zu beachten.
- Sets, die auch Artikel enthalten, die kein SSB sind, sind insgesamt nicht verordnungsfähig.
Wer bezahlt den Sprechstundenbedarf?
Die Kosten für Sprechstundenbedarf tragen die gesetzlichen Krankenkassen, die die Vereinbarung mit der KV Nordrhein geschlossen haben. Die Praxis bezahlt korrekt verordneten SSB also nicht aus eigener Tasche.
Es gibt aber klare Grenzen:
- Nur gesetzlich Versicherte: SSB darf nur für die ambulante Behandlung von Versicherten der beteiligten Kostenträger verwendet werden. Für Privatpatienten und für Fälle, in denen ein Unfallversicherungsträger zahlungspflichtig ist, ist SSB nicht zulässig (§ 1 Abs. 2 und 3).
- Grundausstattung bei Praxisstart: Die Grundausstattung im ersten Quartal der vertragsärztlichen Tätigkeit beschafft die Praxis auf eigene Kosten (§ 4 Abs. 3).
- Allgemeine Praxiskosten: Sie sind durch den EBM abgegolten; dafür kann kein SSB geltend gemacht werden (§ 4 Abs. 8).
- Stationäre Behandlung: Auch bei belegärztlicher Behandlung ist SSB nicht zulässig (§ 2 Abs. 2).
Wie wird Sprechstundenbedarf verordnet?
SSB wird auf dem Arzneiverordnungsblatt (Muster 16) verordnet, grundsätzlich einmal pro Quartal als Ersatz für verbrauchte Artikel. Die wichtigsten Regeln aus § 4 und § 5 der Vereinbarung:
- Frist: Die Verordnung ist spätestens bis zum 14. des ersten Monats des Folgequartals auszustellen. Später ausgestellte Verordnungen werden dem laufenden Quartal zugeordnet.
- Formular: Muster 16; Betäubungsmittel auf dem BtM-Rezept. SSB und Impfstoffe dürfen nicht auf demselben Verordnungsblatt stehen.
- Inhalt: höchstens drei Artikel je Verordnungsblatt, jeweils mit exakter Größen- und Mengenangabe; dazu u. a. BSNR, LANR, Ausstellungsdatum, Vertragsarztstempel und Unterschrift.
- Produktangabe: Verbandmittel und Nahtmaterial sind, soweit medizinisch vertretbar, ohne Firmen- oder Markennamen zu verordnen. Bei größeren Mengen sind preisgünstige Groß-, Anstalts- oder Bündelpackungen zu wählen.
- Menge: Der SSB muss dem Bedarf der Praxis entsprechen und in angemessenem Verhältnis zur Zahl der Behandlungsfälle bzw. Leistungen stehen.
- Nachweis: Lieferscheine sind zwei Jahre aufzubewahren, damit der Bezug in begründeten Einzelfällen nachgewiesen werden kann.
Die KV Nordrhein weist darauf hin, dass unvollständig oder falsch ausgefüllte SSB-Rezepte zurückgewiesen werden können und dann nicht abgerechnet werden.
Was ist Sprechstundenbedarf – und was nicht?
Die folgende Übersicht nennt häufig benötigte Artikel. Maßgeblich ist immer der genaue Wortlaut der aktuellen Anlage 1, denn viele Einträge sind an Bedingungen geknüpft.
| Artikel | SSB in Nordrhein? | Hinweis |
|---|---|---|
| Kompressen (Mull, Vlies, Saugkompressen, Salbenkompressen) | Ja | Wirkstoffhaltige Kompressen nur als Gaze mit Fusidinsäure oder mit Jod |
| Tupfer aus Mull, Mullwatte, Gaze oder Vlies | Ja | Steril und unsteril |
| Verbandmull, Verbandwatte, Mullbinden, elastische Binden | Ja | Kinesiotape, farbige Tapes und Sporttapes: nein |
| Heft-Wundpflaster, Schnellverband | Ja | Vorzugsweise bzw. nur als Meterware (Ausnahme: wasserdichte Wundpflaster); Pflaster mit Salicylsäure: nein |
| Nahtmaterial | Ja | Nahtsysteme bei planbaren operativen Eingriffen: nein |
| Einmal-Infusionsbestecke und Einmal-Infusionsnadeln | Ja | Zur Diagnostik, Sofort-/Akut- und Notfallbehandlung; Mehrfach-Bestecke und Nadeln zur Blutentnahme: nein |
| Gipsbinden, Castverbände, Polstermaterial | Ja | Gipsbinden nicht mit Klettverband; Polstermaterial als Binden und Watte für Gips-, Cast- und Kompressionsverbände; Einschränkungen bei geplanten Eingriffen beachten |
| Antiseptika für Haut, Schleimhaut und Wunden | Ja | Zur Anwendung am Patienten, z. B. Isopropylalkohol 70 %, octenidin-, polihexanid- oder chlorhexidinhaltige Arzneimittel; Alkoholtupfer nur für den Notfallkoffer |
| Moderne Wundversorgung (z. B. bestimmte Schaumverbände, Hydrokolloide, Folien) | Nur Erstversorgung | Die weitere Versorgung erfolgt zulasten der Krankenkasse des Patienten |
| Einmalspritzen und Aufziehkanülen | Nein | Ebenso Insulin- und Tuberkulinspritzen; Perfusor- und Injektomatspritzen nur zur Sofort-/Akut-/Notfallbehandlung und Diagnostik |
| Hände-, Flächen- und Instrumentendesinfektion | Nein | Desinfektionsmittel für Instrumente, Apparaturen, Praxisräume und die Händedesinfektion des Personals sind kein SSB |
| Einmalhandschuhe, Mundschutz, Atemmasken | Nein | In Anlage 1 nicht aufgeführt – damit kein Sprechstundenbedarf, sondern Praxisbedarf |
| Blutzuckerteststreifen | Nein | In Anlage 1 nicht aufgeführt. Testmaterialien sind nur für die Harnuntersuchung (Eiweiß, Zucker, pH) verordnungsfähig |
| Abdecktücher | Nein | In Anlage 1 ausdrücklich ausgeschlossen |
Typische Irrtümer
- „Spritzen und Kanülen sind doch Verbrauchsmaterial.“ Einmalspritzen und Aufziehkanülen sind in Nordrhein ausdrücklich kein SSB. Das gilt laut Anlage 1 auch beim Impfen.
- „Desinfektion ist immer SSB.“ Nur Antiseptika zur Anwendung am Patienten (Haut, Schleimhaut, Wunden) sind SSB. Hände-, Flächen- und Instrumentendesinfektion zählt nicht dazu.
- „Die Erstausstattung läuft über SSB.“ Die Grundausstattung im ersten Quartal zahlt die Praxis selbst. Die erste Ersatzbeschaffung als SSB ist erst nach Ende des ersten Quartals möglich.
- „Abgelaufene Artikel im Notfallkoffer werden ersetzt.“ Verbrauchte Artikel dürfen laut KV Nordrhein am Quartalsende ersetzt werden, abgelaufene Artikel muss die Praxis selbst nachkaufen.
- „SSB gilt für alle Patienten.“ Für Privatpatienten und bei Zahlungspflicht eines Unfallversicherungsträgers ist SSB nicht zulässig.
- „Was letztes Jahr SSB war, ist es noch.“ Anlage 1 wird regelmäßig geändert, siehe nächster Abschnitt.
Anlage 1 ändert sich regelmäßig
Die KV Nordrhein veröffentlicht Anlage 1 in wechselnden Fassungen. 2025 und 2026 ist jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eine neue Fassung in Kraft getreten. Aktuell gilt Version 2.14 (Stand 28.09.2026), gültig ab 1. Oktober 2026; sie hat die vorherige Fassung vom 1. Juli 2026 abgelöst. Geändert wurde zum 1. Oktober 2026 unter anderem der Eintrag „Ophthalmika“. Prüfen Sie vor jeder Quartalsverordnung, ob eine neue Fassung vorliegt. Die KV Nordrhein führt dazu eine chronologische Übersicht der Änderungen und ein Archiv älterer Fassungen.
So unterstützt Hill + Massberg Praxen beim Sprechstundenbedarf
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- SSB-Rezepte werden quartalsweise persönlich in der Praxis abgeholt, ein Postversand ist nicht nötig
- Bei jeder Bestellung ist gekennzeichnet, was Sprechstundenbedarf ist
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Quellen
- KV Nordrhein: Anlage 1 zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung, Version 2.14, gültig ab 01.10.2026 (PDF)
- KV Nordrhein: Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf, gültig ab 01.01.2025 (PDF)
- KV Nordrhein: Chronologische Ergänzungen und Änderungen der Anlage I (PDF)
- KV Nordrhein: Archiv der Anlage 1
- KV Nordrhein: Sprechstundenbedarf
- KV Nordrhein: Häufige Fragen zum Sprechstundenbedarf
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Abrechnungsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils gültige Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung sowie die Vorgaben der KV Nordrhein und der Krankenkassen. Alle Angaben ohne Gewähr – Irrtümer und Änderungen vorbehalten.